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Kennzahl: 433 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
I. Was bedeutet Basel II ?
Der „Baseler Akkord II“, kurz „Basel II“ genannt, steht für eine Veränderung der „Spielregeln“ im Kreditgeschäft:
Die Kreditkonditionen werden dabei stärker nach der Bonität des Kreditnehmers
differenziert werden. Dazu ist eine größere Transparenz im Verhältnis zwischen Unternehmen und Kreditinstituten erforderlich. Die Unternehmen sind gehalten, den Kreditinstituten zeitnahe Informationen zur Verfügung zu stellen und dabei Einblick in ihre Planungs- und Steuerungsinstrumente zu gewähren. Ziel der Reform ist es, das internationale Finanzsystem zu stabilisieren und Wettbewerbsgleichheit zu erreichen.
Im Jahr 1988 hatten die Bankaufsichtsbehörden der zehn größten westlichen Industrienationen, koordiniert durch die in Basel ansässige Bank für internationalen Zahlungsausgleich, einheitliche Richtlinien für die Eigenkapitalausstattung von Banken erlassen. Nach diesen Richtlinien (Basel I) mussten die Banken – ungeachtet der Bonität des Schuldners – Kredite pauschal mit 8 Prozent Eigenkapital als „Risikopuffer“ unterlegen.
Nach Basel II sollte die Eigenkapitalunterlegung für Kredite an den Unternehmenssektor ursprünglich wie folgt differenziert werden:
Die Kreditkonditionen werden dabei stärker nach der Bonität des Kreditnehmers
differenziert werden. Dazu ist eine größere Transparenz im Verhältnis zwischen Unternehmen und Kreditinstituten erforderlich. Die Unternehmen sind gehalten, den Kreditinstituten zeitnahe Informationen zur Verfügung zu stellen und dabei Einblick in ihre Planungs- und Steuerungsinstrumente zu gewähren. Ziel der Reform ist es, das internationale Finanzsystem zu stabilisieren und Wettbewerbsgleichheit zu erreichen.
Im Jahr 1988 hatten die Bankaufsichtsbehörden der zehn größten westlichen Industrienationen, koordiniert durch die in Basel ansässige Bank für internationalen Zahlungsausgleich, einheitliche Richtlinien für die Eigenkapitalausstattung von Banken erlassen. Nach diesen Richtlinien (Basel I) mussten die Banken – ungeachtet der Bonität des Schuldners – Kredite pauschal mit 8 Prozent Eigenkapital als „Risikopuffer“ unterlegen.
Nach Basel II sollte die Eigenkapitalunterlegung für Kredite an den Unternehmenssektor ursprünglich wie folgt differenziert werden:
| Rating | Bisherige Richtgröße |
Gewichtung | Neue Eigenkapital- unterlegung |
|---|---|---|---|
| AAA bis AA+ | 8 % | 20 % | 1,6 % |
| A+ bis A- | 8 % | 50 % | 4,0 % |
| BBB+ bis B- | 8 % | 100 % | 8,0 % |
| B- bis C | 8 % | 150 % | 12,0 % |
Von Basel II zu Basel III
Nach mehrjähriger Verhandlungsdauer hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am 26. Juni 2004 die Rahmenvereinbarung über die neue Eigenkapitalempfehlung für Kreditinstitute (Basel II) veröffentlicht. Am 1. Januar 2007 ist Basel II endgültig in Kraft getreten. Eine detaillierte Übersicht über das Basel II-Regelwerk mit umfangreichen Dokumenten findet sich auf der Website der Deutschen Bundesbank unter: http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php
Am 12. September 2010 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht weitere Verschärfungen der Eigenkapitalregeln für Banken ab 2013 (Basel III) beschlossen. Die endgültige Verabschiedung erfolgte auf dem G20-Gipfel im November 2010. Am 16. Dezember 2010 wurde das neue Regelwerk (Basel III) veröffentlicht. Die nationale Umsetzung ist nun bis Ende 2012 abzuschließen. Die EU-Kommission plant im Frühjahr 2011 hierzu einen Richtlinienvorschlag für die EU-Mitgliedsstaaten vorzulegen. Eine Übersicht über das Basel III-Regelwerk findet sich auf der Website der Deutschen Bundesbank unter: http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_3basel.php
Eine erste Einschätzung der Auswirkungen von Basel III auf die Banken und die Wirtschaft insgesamt gibt der Beitrag von IHK-Vizepräsident Thomas Christian Buchbinder in der IHK-Zeitschrift "Wirtschaft im Saarland", Heft 11/2010, wieder.
Der DIHK und der Bundesverband deutscher Banken haben im Oktober 2011 eine Informationsbroschüre für Unternehmen zum Thema Basel III verfasst. Diese Broschüre mit dem Titel "Folgen von Basel III für den Mittelstand" steht hier zum kostenfreien Download bereit.
Am 12. September 2010 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht weitere Verschärfungen der Eigenkapitalregeln für Banken ab 2013 (Basel III) beschlossen. Die endgültige Verabschiedung erfolgte auf dem G20-Gipfel im November 2010. Am 16. Dezember 2010 wurde das neue Regelwerk (Basel III) veröffentlicht. Die nationale Umsetzung ist nun bis Ende 2012 abzuschließen. Die EU-Kommission plant im Frühjahr 2011 hierzu einen Richtlinienvorschlag für die EU-Mitgliedsstaaten vorzulegen. Eine Übersicht über das Basel III-Regelwerk findet sich auf der Website der Deutschen Bundesbank unter: http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_3basel.php
Eine erste Einschätzung der Auswirkungen von Basel III auf die Banken und die Wirtschaft insgesamt gibt der Beitrag von IHK-Vizepräsident Thomas Christian Buchbinder in der IHK-Zeitschrift "Wirtschaft im Saarland", Heft 11/2010, wieder.
Der DIHK und der Bundesverband deutscher Banken haben im Oktober 2011 eine Informationsbroschüre für Unternehmen zum Thema Basel III verfasst. Diese Broschüre mit dem Titel "Folgen von Basel III für den Mittelstand" steht hier zum kostenfreien Download bereit.
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