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IV. Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 10. Juli 2002 Elemente der Eigenkapitalrichtlinie (Basel II) beschlossen, die kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen:
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ein Gesamt-Kreditvolumen von weniger als 1 Mio. Euro bei dem Kreditinstitut aufweisen, werden wie Kredite an Privatkunden (Retail-Portfolio) behandelt. Je nach Wahl des Ratingansatzes und der durchschnittlichen Bonität des Portfolios müssen Kreditinstitute für die Kreditvergabe Eigenkapital in Höhe von 0,4 bis 6,62 Prozent vorhalten – und damit deutlich weniger als die bisher pauschal veranschlagten 8 Prozent.
KMUs werden in diesem Zusammenhang als Unternehmen mit einem maximalen jährlichen Umsatz von 50 Mio. Euro definiert. Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dürften rund 95 Prozent der Unternehmen in Deutschland in diese Retail-Klasse fallen.
Für den internen Ratingansatz soll gelten: Bei Krediten an Unternehmen mit bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz und einem Kreditvolumen über 1 Mio. Euro wird die Gewichtung des Kreditrisikos von der Unternehmensgröße abhängig gemacht. Je kleiner das Unternehmen, um so größer ist der Abschlag vom Ausfallrisiko. Im Mittel ist eine Ermäßigung in Höhe von etwa 10 Prozent beabsichtigt; maximal ist ein Abschlag um 20 Prozent vorgesehen. Mit verminderter Risikogewichtung nimmt auch die Höhe des vom Kreditinstitut zu unterlegenden Eigenkapitals ab: Schätzungen gehen von einer Ersparnis von 10 bis 20 Prozent gegenüber Krediten an Großunternehmen mit gleicher Ausfallwahrscheinlichkeit aus.
Für langlaufende Kredite war im Rahmen von Basel II ursprünglich vorgesehen, in Abhängigkeit von der Kreditlaufzeit Zuschläge zu erheben. INzwischen wurde der nationalen Finanzaufsichtsbehörde das Wahlrecht eingeräumt, Kredite an Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von unter 500 Mio. Euro von diesen Zuschlägen freizustellen. Die deutsche Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) hat von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht und auf die Verwendung expliziter Laufzeitfaktoren für die betreffenden Forderungen verzichtet.
Banken müssen Eigenkapital vorhalten bei Krediten:
(in Prozent des Kreditvolumens)
Quelle:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
¹auch Unternehmen mit einem Kreditvolumen von weniger als 1 Mio. € bei einer Bank
²auf Sicht eines Jahres in Prozent
Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ein Gesamt-Kreditvolumen von weniger als 1 Mio. Euro bei dem Kreditinstitut aufweisen, werden wie Kredite an Privatkunden (Retail-Portfolio) behandelt. Je nach Wahl des Ratingansatzes und der durchschnittlichen Bonität des Portfolios müssen Kreditinstitute für die Kreditvergabe Eigenkapital in Höhe von 0,4 bis 6,62 Prozent vorhalten – und damit deutlich weniger als die bisher pauschal veranschlagten 8 Prozent.
KMUs werden in diesem Zusammenhang als Unternehmen mit einem maximalen jährlichen Umsatz von 50 Mio. Euro definiert. Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dürften rund 95 Prozent der Unternehmen in Deutschland in diese Retail-Klasse fallen.
Für den internen Ratingansatz soll gelten: Bei Krediten an Unternehmen mit bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz und einem Kreditvolumen über 1 Mio. Euro wird die Gewichtung des Kreditrisikos von der Unternehmensgröße abhängig gemacht. Je kleiner das Unternehmen, um so größer ist der Abschlag vom Ausfallrisiko. Im Mittel ist eine Ermäßigung in Höhe von etwa 10 Prozent beabsichtigt; maximal ist ein Abschlag um 20 Prozent vorgesehen. Mit verminderter Risikogewichtung nimmt auch die Höhe des vom Kreditinstitut zu unterlegenden Eigenkapitals ab: Schätzungen gehen von einer Ersparnis von 10 bis 20 Prozent gegenüber Krediten an Großunternehmen mit gleicher Ausfallwahrscheinlichkeit aus.
Für langlaufende Kredite war im Rahmen von Basel II ursprünglich vorgesehen, in Abhängigkeit von der Kreditlaufzeit Zuschläge zu erheben. INzwischen wurde der nationalen Finanzaufsichtsbehörde das Wahlrecht eingeräumt, Kredite an Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von unter 500 Mio. Euro von diesen Zuschlägen freizustellen. Die deutsche Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) hat von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht und auf die Verwendung expliziter Laufzeitfaktoren für die betreffenden Forderungen verzichtet.
Banken müssen Eigenkapital vorhalten bei Krediten:
(in Prozent des Kreditvolumens)
|
|
an Unternehmen |
an Privatkunden¹ |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
nach Größenabschlag |
|
|||
| Risikoklassen nach Ausfallwahr- scheinlichkeit² |
derzeit |
Stand Januar 2001 |
neuester Stand |
bei Umsatz 20 Mio. € |
bei Umsatz 5 Mio. € |
|
| 0,03 |
8 |
1,1 |
1,4 |
1,2 |
1,1 |
0,4 |
| 0,7 |
8 |
8,0 |
6,9 |
6,2 |
5,8 |
3,5 |
| 1 |
8 |
10,0 |
8,0 |
7,1 |
6,7 |
4,2 |
| 2 |
8 |
15,4 |
10,2 |
9,1 |
8,5 |
5,57 |
| 3 |
8 |
19,7 |
11,8 |
10,5 |
9,8 |
6,62 |
Quelle:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
¹auch Unternehmen mit einem Kreditvolumen von weniger als 1 Mio. € bei einer Bank
²auf Sicht eines Jahres in Prozent
+49 681 9520-430
+49 681 9520-489