zur Startseite

Offizielle Internet-Präsentation der IHK Saarland


Schnellzugriff


Zusatzmenü



Hauptmenü 6


Inhalt

Kennzahl: 438 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Home > Geschäftsbereiche > Existenzgründung und Unternehmensförderung >

V. Alternative Finanzierungsformen

V.1) Factoring
Eine Factoring-Gesellschaft übernimmt die Außenstände (Geldforderungen gegen einen Drittschuldner aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen) und das gesamte Debitoren-Management (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Inkassoverfahren, Ausfallrisiko). Die Vorteile für das Unternehmen liegen in der sofortigen Liquidität und dem ersparten betrieblichen Aufwand und Ausfallrisiko. Andererseits erfolgt ein prozentualer Abschlag auf die Gesamtsumme für die Debitoren-Übernahme.

V.2) Leasing

Beim Leasing geht es um die Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern durch Finanzierungsinstitute (Leasing-Gesellschaften) oder durch die Hersteller der Güter. Die Wirtschaftsgüter bleiben juristisch Eigentum des Vermietenden oder Verpachtenden, werden jedoch dem Mieter oder Pächter (Leasing-Nehmer) gegen Zahlung einer meist monatlichen Leasing-Gebühr zur wirtschaftlichen Nutzung überlassen.

V.3) Private Equity

Private Equity ist der Fachausdruck für eine Finanzierungsmethode, die Unternehmen außerhalb der Börse für einen von vornherein begrenzten Zeitraum Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel in Verbindung mit einer unternehmerischen Unterstützung zur Verfügung stellt. Spezialfälle sind Venture Capital und Mezzanine-Finanzierung.

 V.3.1) Venture
Venture Capital ist in erster Linie für junge, meist technologieorientierte Unternehmen mit hohen Wachstumsaussichten relevant. Dieses Finanzierungsinstrument setzt innovative Produktentwicklungen mit weit überdurchschnittlichen Ertragsaussichten voraus. Die Kapitalbereitstellung ist mit einer Managementunterstützung verbunden. Venture Capital Gesellschaften sind spezielle Beteiligungsfonds, die oft über spezifisches Branchen-Know-how verfügen. Sie beteiligen sich häufig als stille Gesellschafter, die im Insolvenzverfahren Gläubigerrechte haben.

V.3.2) Mezzanine-Finanzierung
Diese Finanzierungen sind als eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital einzustufen. In der Praxis ist eine Vielzahl von Gestaltungsformen anzutreffen, wie z. B. die typische oder atypische stille Beteiligung, Genussscheine, Wandel- / Optionsanleihen oder Nachrangdarlehen. Der Mezzanine-Geber trägt im Vergleich zum klassischen Bankkredit ein höheres Risiko und partizipiert dafür zusätzlich zu einer festen Verzinsung häufig am Wertzuwachs des Unternehmens, z. B. mit einer Kaufoption auf einen definierten Anteil am Grundkapital des kreditnehmenden Unternehmens.

In Deutschland haben sich neben den spezialisierten Structured-finance-Abteilungen der Großbanken auch bankunabhängige Mezzanine-Geber etabliert. Von der Mezzanine-Finanzierung wird häufig im Rahmen der Nachfolgeregelung (z. B. Management-Buy-Out) Gebrauch gemacht.

V.3.3) Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die vertragliche, dauerhafte oder zeitlich befristete Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens. Die Beteiligung kann in Form von Fremd- oder Eigenkapital erfolgen. Dazu gehören Mitarbeiterdarlehen, Genussrechte, stille Gesellschaften, indirekte Beteiligungen, GmbH-Anteile, Belegschaftsaktien und Aktienoptionspläne. Für ihren Kapitaleinsatz erhalten die Mitarbeiter eine Verzinsung und / oder werden am Unternehmensergebnis beteiligt. In Abhängigkeit vom gewählten Modell können mit einer Kapitalbeteiligung auch Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte verbunden sein.

V.4) Unternehmensanleihen (corporate bonds)

Mit Unternehmensanleihen können sich namhafte Unternehmen Fremdkapital am Kapitalmarkt beschaffen. Die wirtschaftliche Sicherheit besteht meist in der Substanz und Ertragskraft des jeweiligen Unternehmens. Das Instrument steht in der Praxis nur dem „gehobenen“ Mittelstand zur Verfügung. Die Finanzierungskosten hängen von der Rating-Einstufung ab und setzen aufgrund der hohen Fixkosten einer Anleiheemission ein gewisses Mindestvolumen voraus. Als Richtwert wird ein Emissionsvolumen von 25 Mill. Euro angesehen.

V.5) Asset Backed Securities (ABS)

Kern eines ABS-Geschäftes ist der Verkauf eines möglichst homogenen Pools an (Kredit-) Forderungen an eine Gesellschaft, die den Forderungspool verbrieft und an den Finanzmärkten bei Investoren platziert. Den Unternehmen wird ermöglicht, in der Bilanz gebundene Mittel zu refinanzieren. Der Marktwert der verbrieften Forderungen beruht auf der Qualität und Zusammensetzung des gesamten Forderungspools. Der Zins- und Tilgungsdienst dieser Wertpapiere wird mit Hilfe der Zahlungseingänge aus den zugrunde liegenden Aktiva geleistet. Damit steht diese Möglichkeit auch Unternehmen zur Verfügung, die keine Rating-Einstufung der Investment-Klasse erreichen können. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist diese Finanzierungsalternative bislang aufgrund der relativ hohen Transaktionskosten kaum interessant. Ansatzpunkt für eine Nutzung dieses Instruments durch KMU wäre eine Bündelung von KMU-Forderungen (Poolbildung).

Finanzierungsalternativen (pdf-Datei, 116 KB)
DIHK-Broschüre zu alternativen Finanzierungsformen "Leasing", "Factoring", "Asset Backed Securites (ABS)", "Mezzanine Finanzierungsformen" und "Eigenkapital/Beteiligungskapital"



Social Networking



ANSPRECHPARTNER


Telefon+49 681 9520-430
Fax+49 681 9520-489
E-Mail

Dr. Uwe Rentmeister


----------------------------------------

Telefon+49 681 9520-431
Fax+49 681 9520-489
E-Mail

Ute Stephan


----------------------------------------




nach oben