Inhalt
Kennzahl: 438 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
V. Alternative Finanzierungsformen
Eine Factoring-Gesellschaft übernimmt die Außenstände (Geldforderungen gegen einen Drittschuldner aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen) und das gesamte Debitoren-Management (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Inkassoverfahren, Ausfallrisiko). Die Vorteile für das Unternehmen liegen in der sofortigen Liquidität und dem ersparten betrieblichen Aufwand und Ausfallrisiko. Andererseits erfolgt ein prozentualer Abschlag auf die Gesamtsumme für die Debitoren-Übernahme.
V.2) Leasing
V.3) Private Equity
V.3.1) Venture
Venture Capital ist in erster Linie für junge, meist technologieorientierte Unternehmen mit hohen Wachstumsaussichten relevant. Dieses Finanzierungsinstrument setzt innovative Produktentwicklungen mit weit überdurchschnittlichen Ertragsaussichten voraus. Die Kapitalbereitstellung ist mit einer Managementunterstützung verbunden. Venture Capital Gesellschaften sind spezielle Beteiligungsfonds, die oft über spezifisches Branchen-Know-how verfügen. Sie beteiligen sich häufig als stille Gesellschafter, die im Insolvenzverfahren Gläubigerrechte haben.
V.3.2) Mezzanine-Finanzierung
Diese Finanzierungen sind als eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital einzustufen. In der Praxis ist eine Vielzahl von Gestaltungsformen anzutreffen, wie z. B. die typische oder atypische stille Beteiligung, Genussscheine, Wandel- / Optionsanleihen oder Nachrangdarlehen. Der Mezzanine-Geber trägt im Vergleich zum klassischen Bankkredit ein höheres Risiko und partizipiert dafür zusätzlich zu einer festen Verzinsung häufig am Wertzuwachs des Unternehmens, z. B. mit einer Kaufoption auf einen definierten Anteil am Grundkapital des kreditnehmenden Unternehmens.
In Deutschland haben sich neben den spezialisierten Structured-finance-Abteilungen der Großbanken auch bankunabhängige Mezzanine-Geber etabliert. Von der Mezzanine-Finanzierung wird häufig im Rahmen der Nachfolgeregelung (z. B. Management-Buy-Out) Gebrauch gemacht.
V.3.3) Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die vertragliche, dauerhafte oder zeitlich befristete Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens. Die Beteiligung kann in Form von Fremd- oder Eigenkapital erfolgen. Dazu gehören Mitarbeiterdarlehen, Genussrechte, stille Gesellschaften, indirekte Beteiligungen, GmbH-Anteile, Belegschaftsaktien und Aktienoptionspläne. Für ihren Kapitaleinsatz erhalten die Mitarbeiter eine Verzinsung und / oder werden am Unternehmensergebnis beteiligt. In Abhängigkeit vom gewählten Modell können mit einer Kapitalbeteiligung auch Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte verbunden sein.
V.4) Unternehmensanleihen (corporate bonds)
V.5) Asset Backed Securities (ABS)
Finanzierungsalternativen (pdf-Datei, 116 KB)
DIHK-Broschüre zu alternativen Finanzierungsformen "Leasing", "Factoring", "Asset Backed Securites (ABS)", "Mezzanine Finanzierungsformen" und "Eigenkapital/Beteiligungskapital"
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