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Aktuelles

Kennzahl: 17.13205

Unionszollkodex: Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen

22.03.2017

Mit in Kraft treten des Unionszollkodex (UZK) zum 1. Mai 2016 sind die Voraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden. Aus diesem Grund wird die Zollverwaltung sämtliche vor dem 1. Mai 2016 erteilten unbefristeten Bewilligungen (sogenannte Bestandsbewilligungen) bis zum 1. Mai 2019 neu bewerten.
Im Rahmen der Neubewertung soll geprüft werden, inwieweit die bestehenden Bewilligungen den Bewilligungskriterien des UZK entsprechen. Die Neubewertung ist bundesweit einheitlich im 1. Quartal 2017 angelaufen und erfolgt zeitlich gestaffelt nach Bewilligungsarten. Betroffene Unternehmen werden diesbezüglich von ihrem zuständigen Hauptzollamt angeschrieben.
In einem ersten Schritt werden die unbefristet erteilten Bestandsbewilligungen neu bewertet, bei denen die Neubewertung nicht zu einem Nachteil (z. B. Verpflichtung zur Sicherheitsleistung) führt. Unbefristet erteilte Bestandsbewilligungen, die nach Ablauf des Übergangzeitraumes ab 1. Mai 2019 strengeren Anforderungen nach dem UZK unterliegen (z. B. Sicherheitsleistung für Bewilligungen für Verwahrungslager oder Zolllager), werden bundesweit einheitlich voraussichtlich zum Stichtag 1. Mai 2019 neubewertet.
Nähere Informationen, z. B. zur zeitlichen Staffelung der Neubewertung sowie zu Mitwirkungspflichten der Unternehmen, hat die Zollverwaltung auf ihrer Internetseite eingestellt.

Bei weiterführenden Fragen in Bezug auf die Neubewertung von Bewilligungen können sich Unternehmen an das jeweils zuständige Hauptzollamt wenden.