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  3. Ägypten - ACID für den Transitverkehr vorübergehend ausgesetzt
13.04.2026

Ägypten - ACID für den Transitverkehr vorübergehend ausgesetzt

Die ägyptische Regierung hat mitgeteilt, dass Transitwaren seit dem 9. März 2026 für drei Monate von der Erfordernis einer "Advance Cargo Information Declaration (ACID)" befreit sind, sofern folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Aus dem Versandmanifest und den Ladedokumenten muss sich eindeutig ergeben, dass sich das endgültige Ziel nicht in Ägypten befindet.
  • Die Versandbeteiligten müssen alle gesetzlich vorgesehenen Zollverfahren durchführen, wobei Transitwaren Vorrang eingeräumt wird.
  • Im- und Exporteur dürfen keine Beteiligten aus Ägypten sein.
  • Es müssen alle gesetzlichen Vorschriften während des Transits berücksichtigt werden.
  • Die ägyptischen Behörden sollen mit angebrachten und registrierten elektronischen Siegeln und nach Ermittlung des vorgegebenen Transitweges die die erwartete Transitdauer überwachen.
  • Die Verschiffung soll erfasst werden. Im Falle von Verzögerungen sollen die Anti-Schmuggel- und Zollbehörden benachrichtigt werden, damit diese die Ursachen untersuchen können und entsprechende Schritte einleiten können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Karin Elshafei , Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer in Kairo

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Porträt Tatjana Jung (Bild) | Dezember 2014

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Tatjana Jung

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