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26.01.2023

Ägypten: Ende der Akkreditivpflicht zum 01.01.2023 bestätigt – Cash-against Documents wieder möglich

Wie in unserer Meldung vom 08.12.2022 angekündigt, hat die ägyptische Zentralbank die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten zum 1.1.2023 vollständig aufgehoben. Siehe hierzu die aktuellen Mitteilungen der AHK Ägypten und des ägyptischen Premierministers (arabisch). Damit wird der Zahlungsverkehr für Einfuhren nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann z. B. die Zahlungsbedingung „Cash-against-Documents“ (Vorkasse) wieder möglich.
Hintergrund:
Die Ägyptischen Zentralbank (CBE) hatte Anfang 2022 die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab dem 22.02.2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Seitdem war bis auf einige Ausnahmen nur noch die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. Im Oktober war die Wertschwelle für die Akkreditivpflicht bereits leicht gelockert und auf 500.000 USD angehoben worden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die AHK Ägypten:
Ansprechpartnerin May Khattab
Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten)
Tel.: +202 3333 8452