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23.12.2020

Arbeiten an den Weihnachtstagen und Silvester

Jedes Jahr stellt sich die Frage: Darf mein Mitarbeiter an Weihnachten und an Silvester arbeiten? Klare Antwort: Ja!. Der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage. Es steht natürlich jedem Arbeitgeber frei, festzulegen, ob und wie viel an diesen Tagen gearbeitet werden muss. Dies gilt jedoch nur, soweit tarifvertraglich nichts anderes geregelt und die Tage - wie dieses Jahr - nicht auf einen Sonntag fallen.
Am 1. und am 2. Weihnachtstag darf dagegen nicht gearbeitet werden. Dabei handelt es sich um gesetzliche Feiertage. Ausnahmen sind in bestimmten Branchen möglich. Welche Branchen das sind und wo Sie den Antrag stellen können, können Sie in unserem Infoblatt A34 nachlesen.

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Porträt Heike Cloß (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste | Funktion: Stv. Hauptgeschäftsführerin

Ass. iur. Heike Cloß

Recht und Zentrale Dienste, Stv. Hauptgeschäftsführerin

Tel.: +49 681 9520-600Fax: +49 681 9520-690E-Mail: