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25.03.2020

Bewertung von Unternehmen in Internet-Portalen zulässig

Viele Unternehmen kennen das: Sie werden im Internet bewertet. Nur leider nicht immer so, wie sie sich das wünschen. Mit Urteil vom 14. Januar 2020, Az. ZR 496/18 hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass Bewertungsdarstellungen von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal von der Berufs- und Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Beklagte betreibt im Internet unter www.yelp.de ein Bewertungsportal, in dem angemeldete Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einen Text bewerten können. Das Internetportal zeigt alle Nutzerbeiträge an und stuft sie ohne manuelle Kontrolle durch eine Software automatisiert und tagesaktuell entweder als "empfohlen" oder als "(momentan) nicht empfohlen" ein. Die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und der Einstufung von Nutzerbewertungen als "empfohlen" oder "nicht empfohlen" sind durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt; so der BGH. Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen.

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