Kontakt

IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken

Tel.: + 49 (0) 6 81/95 20-0
E-Mail: info@saarland.ihk.de

Information

  • Kontakt
  • Über uns
  • Newsletter

Presse

  • IHK-Kommunikation
  • Ansprechpartner
  • Pressemitteilungen
  • Pressefotos

Geschäftsbereiche

  • Recht und Zentrale Dienste
  • Beruf und Bildung
  • Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Rechtliche Hinweise
  • Barrierefreiheit
  • Vertrag widerrufen
F Urteil 2 neu (jpg) | Motiv ©fotogestoeber - Fotolia.com | © Fotolia.com, September 2017
Aktuelles
Kennzahl: 17.13544
©fotogestoeber - Fotolia.com
Sie befinden sich hier:
  1. Home
  2. Aktuelles
  3. Brexit - Handlungsbedarf für die Limited in Deutschland
18.10.2017

Brexit - Handlungsbedarf für die Limited in Deutschland

Die Rechtsform der britischen Limited ist ähnlich wie eine GmbH haftungsbeschränkt. Ihre schnelle Gründung und die geringe Gründungseinlage von mindestens 1 $ machte die Limited in der Vergangenheit zu einer sehr beliebten Rechtsform für deutsche Gründer. Da Großbritannien bislang Mitglied der EU ist und war, konnten die Jungunternehmer direkt nach ihrer Gründung als englische Limited ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen. Wenn jedoch Großbritannien aus der Europäischen Union austritt, birgt das für diese „deutsche Limited“ ein hohes Risiko. Denn: Dann wird die britische Limited nicht mehr als solche anerkannt, es entstehen Einzelunternehmen bzw. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, bei denen die beschränkte Haftung entfällt. Es besteht also Handlungsbedarf. Mehr Informationen finden Sie hier .

Ansprechpartner

Porträt Heike Cloß (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Heike Cloß

Recht und Zentrale Dienste, Stv. Hauptgeschäftsführerin

Tel.: +49 681 9520-600Fax: +49 681 9520-690E-Mail: