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29.07.2026

Droht ein Schrems III?

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, bekannt durch das Kippen des Safe Harbour Abkommens und des Privacy Shields, die beiden Abkommen, die eine Datenübermittlung an die USA ermöglicht haben, hat angekündigt das EU-US Data Privacy Framework (DPF) ebenfalls gerichtlich anzugreifen.

Hintergrund ist, dass der Supreme Court die Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) für verfassungswidrig erklärt. Die EU-Kommission stützte ihren Angemessenheitsentschluss zum EU-US Data Privacy Framework auf die Unabhängigkeit genau dieser Behörde. Mit dem neuen Urteil untersteht diese Behörde jedoch damit ebenfalls direkt den politischen Weisungen des US-Präsidenten.

Sollte Schrems erfolgreich sein, kann ein Datentransfer in die USA datenschutzrechtlich nicht mehr auf den Angemessenheitsbeschluss gestützt werden.

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Porträt Kim Pleines (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Kim Pleines

Referentin
Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Wirtschafts- und allgemeines Vertragsrecht, Clearingstelle Mittelstand

Tel.: 0681 9520-640Fax: 0681 9520-690E-Mail: