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28.06.2023

DSGVO gilt nicht für juristische Personen

Die DSGVO schützt personenbezogene Daten. Wird gegen diesen Schutz verstoßen, können Ansprüche aus der DSGVO geltend gemacht werden. Nur: Der Schutz gilt nur für „personenbezogene Daten“ des Kunden. Das sind solche Daten, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Er greift nicht für juristische Personen. Juristische Personen können deshalb auch nicht die Ansprüche aus der DSGVO gegen Dritte geltend machen.
Quelle: OLG Dresden, Urteil vom 14.03.2023, 4U1377/22

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Ass. iur. Heike Cloß

Recht und Zentrale Dienste, Stv. Hauptgeschäftsführerin

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