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07.08.2020

Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ angelaufen!

Seit Anfang August können kleine und mittlere Unternehmen einen Zuschuss zu den Kosten für die Ausbildung von Nachwuchskräften erhalten, wenn sie von der Corona-Pandemie maßgeblich betroffen waren. Das Ende Juni beschlossene Ausbildungsprogramm ist damit pünktlich zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres an den Start gegangen. Anträge für Prämien können von den Betrieben bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist, dass das Unternehmen unter 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigt und von der Pandemie im Frühjahr überdurchschnittlich schwer betroffen war - d.h. für längere Zeit Kurzarbeit hatte oder einen Umsatzeinbruch von 60 Prozent im April/Mai nachweisen kann.
Das Halten (oder gar eine Steigerung) des Ausbildungsniveaus wird von der IHK bestätigt, die dazu auch die Ausbildungsvergütung feststellt. Empfehlenswert ist es daher, dem Antrag bereits eine Kopie der Ausbildungsverträge per Scan beizufügen.
Antragsformulare können von der Homepage der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

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