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06.07.2026
FRANKREICH - Einführung digitaler Rechnungen und Umsatzmeldungen
Innerhalb Frankreichs wird die E-Rechnung verpflichtend. Meldepflichten kann es aber auch für deutsche Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich geben. Neue Pflichten für in Frankreich ansässige Unternehmen. Die französischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) finden sich im Code général des impôts (CGI), dort in den Artikeln 289 ff. Diese Vorschriften erfassen ausschließlich Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen und dort umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (Art. 289bis CGI).
