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06.07.2026

FRANKREICH - Einführung digitaler Rechnungen und Umsatzmeldungen

Innerhalb Frankreichs wird die E-Rechnung verpflichtend. Meldepflichten kann es aber auch für deutsche Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich geben. Neue Pflichten für in Frankreich ansässige Unternehmen. Die französischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) finden sich im Code général des impôts (CGI), dort in den Artikeln 289 ff. Diese Vorschriften erfassen ausschließlich Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen und dort umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (Art. 289 bis CGI).

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Porträt Anna Barth | Motiv Anna Barth | © IHK Saarland, Juni 2026

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Anna Barth

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Fax: +49 681 9520-589E-Mail: