
Israel: Wareneinfuhr in die EU
Waren, die in israelischen Siedlungen, die seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, fallen nicht unter das Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen) zwischen der EU und Israel.Die Europäische Kommission hat auf ihren Internetseiten die Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand 05.06.2025 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission.
Download: Technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel (in englischer Sprache)
Das Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel" in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt ist, wurde aktualisiert.
Download: Merkblatt " Präferenznachweise aus Israel"PDF , 90 KB, Datei ist nicht barrierefrei
Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Tatjana Jung
Kompetenzzentrum Außenwirtschaft, Carnet ATA
Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen fürs Ausland, Außenhandelsinformationen, Ursprungsrecht, Exportberatung, Exportkontrolle
Veranstaltungsakquise International, Organisation und Durchführung von Webinaren