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29.07.2026

Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab 2. August 2026

Ab dem 2. August treten weitere Regelungen der KI-verordnung in Kraft. Ab diesem Datum sieht die KI-Verordnung vor, dass

  • KI-Interaktionen mit Menschen, z.B. bei Chatbots,
  • KI-generierte Texte, die nicht mehr geprüft werden und
  • Deepfakes, also täuschend echte KI-generierte Bilder oder Videos, bei denen nicht erkennbar ist, dass diese manipuliert wurden,

grundsätzlich zu kennzeichnen sind.

Wie diese Kennzeichnung konkret umzusetzen ist, ist in der Verordnung nicht geregelt. Hilfestellung leistet der Leitfaden der EU-Kommission , der aktuell nur in englischer Sprache vorliegt. Zusätzlich hat die EU eine Reihe von Symbolen entwickelt, mit denen Urheber, Herausgeber und andere Betreiber generativer KI-Systeme ihre KI-generierten Inhalte kennzeichnen können. Die Symbole stehen kostenlos zur Verfügung. Alternativ können Unternehmen auch eigene Symbole oder klare Texthinweise verwenden, etwa „KI-generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“.

Ansprechpartner

Porträt Kim Pleines (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Kim Pleines

Referentin
Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Wirtschafts- und allgemeines Vertragsrecht, Clearingstelle Mittelstand

Tel.: 0681 9520-640Fax: 0681 9520-690E-Mail: