
Neue Einstufung batteriebezogener Abfälle ab 9. Dezember 2026
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) weist auf umfangreiche Änderungen bei der Einstufung batteriebezogener Abfälle hin. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Abfallschlüssel, Entsorgungsnachweise oder Genehmigungen angepasst werden müssen.
Hintergrund ist der Delegierte Beschluss (EU) 2025/934, mit dem das europäische Abfallverzeichnis um zahlreiche neue bzw. geänderte Abfallschlüssel für batteriebezogene Abfälle ergänzt wurde. Die neuen Zuordnungen sind ab dem 9. Dezember 2026 anzuwenden. Die entsprechende Anpassung der deutschen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) befindet sich derzeit in Vorbereitung.
Insbesondere die Gruppe 16 06 wird deutlich erweitert und künftig als „Abfälle aus Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Batterien“ bezeichnet. Neu aufgenommen werden unter anderem eigene Abfallschlüssel für Lithium-, Nickel-, Zink- und Natrium-Altbatterien sowie für Abfälle aus der Batterieherstellung. Viele dieser Abfälle werden künftig ausdrücklich als gefährliche Abfälle eingestuft. Auch Alkalibatterien werden künftig als gefährlicher Abfall geführt. Der bisherige allgemeine Abfallschlüssel 16 06 05 für Batterien und Akkumulatoren entfällt.
Unternehmen sollten jetzt ihre Abfallströme prüfen
Das LUA empfiehlt Abfallerzeugern insbesondere,
- die bislang verwendeten Abfallschlüssel auf Änderungen oder Streichungen zu prüfen,
- bei neuen Spiegeleinträgen die Gefährlichkeit des jeweiligen Abfalls zu bewerten,
- Änderungen frühzeitig mit Entsorgern und Beförderern abzustimmen,
- für gefährliche Abfälle erforderliche neue Entsorgungsnachweise rechtzeitig vorzubereiten und
- auch laufende grenzüberschreitende Verbringungen und Notifizierungen zu überprüfen.
Wichtig: Bestehende Entsorgungsnachweise können nicht einfach auf einen neuen Abfallschlüssel geändert werden. Soweit ein neuer Schlüssel oder eine neue Abfallbezeichnung erforderlich wird, müssen rechtzeitig neue Nachweise vorbereitet werden. Auch Betreiber von Entsorgungsanlagen und Zwischenlagern sowie Sammler und Beförderer sollten prüfen, ob Genehmigungen, Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikate, Anzeigen oder Beförderungserlaubnisse angepasst werden müssen.
Das LUA stellt hierzu ausführliche Hinweise bereit und verweist zusätzlich auf die Umstellungs- und Umschlüsselungshilfen der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB).
Weitere Informationen:
Hinweise des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz zur neuen Einstufung batteriebezogener Abfälle ab dem 09.12.2026.
Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung | Team: Standortpolitik
Dipl.-Volksw. Christian Wegner
Referent
Umweltpolitik und Umweltrecht, Abfallberatung, EMAS-Registrierungsstelle, Gesundheitswirtschaft, Arbeits- und Gesundheitsschutz, IHK Regional Saarlouis