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13.11.2024

Rabattaktionen zum Black Friday oder vor Weihnachten locken zum Shoppen ein

Seit Inkrafttreten der EU-Preisangabenverordnung gibt es für Rabattaktionen allerdings wichtige Regeln:

  • Wird ein reduzierter Preis beworben, muss der niedrigste Preis in den 30 Tagen vor der Aktion als Vergleichspreis angegeben werden. Dadurch erhalten Verbraucher eine ehrliche Grundlage für den beworbenen Nachlass.
  • Alle vorherigen Preisreduzierungen – auch temporäre Aktionen oder Sonderrabatte – fließen in den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage ein.
  • Kunden sollten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage leicht erkennen können. Dieser sollte deutlich von dem neuen Aktionspreis getrennt sein, damit die Preisgegenüberstellung klar und nachvollziehbar bleibt.

Mehr zum Thema Werbung und Preisangaben finden Sie hier .

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Porträt Kim Pleines (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Kim Pleines

Referentin
Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Wirtschafts- und allgemeines Vertragsrecht, Clearingstelle Mittelstand

Tel.: 0681 9520-640Fax: 0681 9520-690E-Mail: