
USA – Neue Zölle - Neue 301 Maßnahmen implementiert
Das US-Handelsministerium (USTR) hat eine Proklamation welche die Ergebnisse der 301 Untersuchung zum Thema Zwangsarbeit implementiert. Diese Proklamation findet statt, da am 24 Juli um 00:01 (US Zeit, 06:01 Berlin) die bisher geltenden 122 Zölle von 10% plus MFN auslaufen.
Die Ankündigung ändert die Lage wie folgt:
- Für die EU, zusammen mit Taiwan, gilt ab 00:01, am Freitag dem 24.7 folgendes:
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von weniger als 10% gilt ein Zollsatz von 10% inklusive MFN.
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von mehr als 10% gilt der nur MFN-Zoll, ohne zusätzliche Zölle.
- Somit sind diese Maßnahmen nun auch Turnberry-Konform (maximal 15%) gestaltet worden.
- Für Japan, Korea und die Schweiz gilt eine ähnliche Struktur wie für die EU, aber mit einem „Mindestzollsatz“ von 12,5% anstatt 10%.
- Für weitere ausgewählte Handelspartner gilt ein Zoll von 10% plus MFN (Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, Kanada, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Jordanien, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka, das Vereinigte Königreich und Trinidad und Tobago).
- Für alle weitere Handelspartner (weitere 38 Länder, inkl. China) gilt ein Zollsatz 12,5% plus die jeweils anfallenden MFN-Zölle.
- Güter die bereits von Sektorale Zöllen (Section 232, Stahl/Alu, Autos, Halbleiter) betroffen sind, sind von diesen neuen Maßnahmen nicht betroffen.
Diese Entwicklung hebt zwar weiterhin die Unsicherheit und Volatilität in den transatlantischen Handelsbeziehungen hervor, ist aber im Grundsätzlichen eine positive Entwicklung. Diese neue Struktur verringert nicht nur die Zollbelastung für unsere Exporteure, sondern stellt die EU, zusammen mit Taiwan, in einer klaren Position als jene Handelspartner mit dem "besten" Deal da. Dies ist auch für die Europäische Wettbewerbsfähigkeit in den USA wichtig.
Dennoch bleibt vieles offen: das Ergebnis der 301 Untersuchung zu Überkapazitäten ist noch offen, Ebenso wie die 301 Untersuchung zur deutschen Pharmabepreisung.
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Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Tatjana Jung
Kompetenzzentrum Außenwirtschaft, Carnet ATA
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