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19.11.2025

Verjährung: Der Countdown läuft!

Das Jahresende nähert sich. Der letzte Tag des Jahres ist häufig auch die letzte Gelegenheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind.
Wichtig: Unternehmen sollten jetzt dringend prüfen,

  • ob es offene Forderungen gibt und
  • wann diese verjähren.

Grundsätzlich unterfallen Zahlungsansprüche einer dreijährigen Verjährungsfrist. Weitere Verjährungsfristen regelt das Gesetz.
Jeder, der Inhaber von Forderungen ist, ist deshalb gut beraten jetzt zu überprüfen, ob „seine“ Fristen zum 31.12. dieses Jahres ablaufen. Wenn ja, sollte der Gläubiger aktiv werden und beispielsweise Zahlungsklage erheben oder den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier .

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Porträt Heike Cloß (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Heike Cloß

Recht und Zentrale Dienste, Stv. Hauptgeschäftsführerin

Tel.: +49 681 9520-600Fax: +49 681 9520-690E-Mail:

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