
Zoll - CBAM Durchführungsverordnung (EU) 2025/2210 veröffentlicht
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2210 der Europäischen Kommission vom 31.10.2025 wurde im Amtsblatt veröffentlicht (Bei Interesse können wir Ihnen diese als pdf-Datei zur Verfügung stellen: Ansprechpartner: Tatjana Jung , IHK Saarland).
Sie regelt die Anwendung der CBAM-Verordnung auf Waren und Veredelungserzeugnisse, die auf den Festlandsockel oder in die ausschließliche Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats verbracht werden. Die Verordnung tritt am 23. November in Kraft.
Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Tatjana Jung
Kompetenzzentrum Außenwirtschaft, Carnet ATA
Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen fürs Ausland, Außenhandelsinformationen, Ursprungsrecht, Exportberatung, Exportkontrolle
Veranstaltungsakquise International, Organisation und Durchführung von Webinaren