
Zoll - Versandverfahren (NCTS): Moldau und Montenegro treten zum 1.11.2025 dem gemeinsamen Versandverfahren bei
Der Zoll meldet, dass ab dem 1.11.2025 die Republik Moldau sowie Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beitreten werden.
Damit wird es ab dem Datum möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit Montenegro und der Republik Moldau als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsstaat durchzuführen. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt, wie aus den Verfahren mit den übrigen Vertragsparteien bekannt, über die Nutzung des elektronischen Versandsystems NCTS, in Deutschland mittels der Fachanwendungen von ATLAS-Versand.
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Tatjana Jung
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