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09.07.2026

Zoll - Russland: Update

Neue Informationen zu No Russia Klausel, Risikoländer und Holzhandel. FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) bzgl. Russland Sanktionen aktualisiert.

Kasachstan, China und die Türkei gelten nach Angaben der Bundesregierung als Risikostaaten für die Umgehung der Russland- und Belarus-Sanktionen im Holzhandel. Das geht aus der Antwort (21/6573) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6081) hervor.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, überwacht der Zoll die Einhaltung der EU-Sanktionen gegenüber Russland und Belarus in den Bereichen der Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie bei Verbringungen von Waren im Rahmen risikoorientierter Kontrollen.

In der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) liegt die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 995/2010, EUTR). Erkenntnisse der BLE über Einfuhren aus Russland und Belarus werden gegebenenfalls an den Zoll weitergeleitet. Die BLE führte vor dem Hintergrund der verhängten EU-Sanktionen 155 schwerpunktmäßige Kontrollen auf Einhaltung der nach der EUTR bestehenden Pflichten von Marktteilnehmern durch. Die Kontrollen der BLE führten zur Einleitung von 85 Ordnungswidrigkeiten-verfahren, davon 14 mit Bußgeldbescheid, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Darüber hinaus würden statistische Erhebungen über Prüf-, Ermittlungs-, Bußgeld- oder Strafverfahren nicht geführt.

Seit Juli 2022 hat die EU-Kommission nach Angaben der Bundesregierung auffällige Steigerungen bei den Einfuhren von Birkensperrholz aus Kasachstan und China in die Europäische Union festgestellt. Diese Entwicklungen seien nicht durch die eigenen Holzressourcen, Produktionskapazitäten oder traditionellen Exportstrukturen dieser Länder zu erklären, führt die Bundesregierung weiter aus.

Kürzlich wurde eine Aktualisierung der FAQ des BMWE veröffentlicht. Hierin geht das BMWE auf eine Reihe von Fragen aus der Wirtschaft ein, u.a. auf Fragen zur Gestaltung der No-Russia Clause, insb. im Zusammenhang mit "Reihengeschäften und Sammelerklärungen". Die aktualisierten Fragen sind ab Frage 67f zu finden.

Klarstellungen zur No Russia/Belarus Klausel beziehen sich u.a. auf:

  • Klausel in AGB
  • Klausel vs. Endverbleibserklärung
  • Klausel und Reihengeschäft
  • Sammelerklärung für mehrere Lieferungen
  • Klausel vs. sanktionsrechtlicher Compliance

Hier finden Sie die aktuellen FAQs: Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen | BMWE

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Porträt Anna Barth | Motiv Anna Barth | © IHK Saarland, Juni 2026

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Anna Barth

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