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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Abfallwirtschaft in Deutschland. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung natürlicher Ressourcen zu fördern und Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen.

Fünfstufige Abfallhierarchie

Das KrWG legt für den Umgang mit Abfällen folgende Rangfolge fest:

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung

Grundsätzlich haben Vermeidung und Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Welche Maßnahme im konkreten Fall vorzuziehen ist, richtet sich insbesondere nach ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie nach technischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen sind unter anderem verpflichtet, bei der Entstehung und Bewirtschaftung von Abfällen die Vorgaben des KrWG und der darauf beruhenden Verordnungen zu beachten. Dazu gehören insbesondere Anforderungen an die Getrenntsammlung und Verwertung von Abfällen.

Für Unternehmen, die Abfälle sammeln oder befördern sowie für Händler und Makler von Abfällen können zudem Anzeige- oder Erlaubnispflichten nach §§ 53 und 54 KrWG bestehen.

IHK-Merkblatt: Abfalltransporte - Was Unternehmen zu beachten haben (PDF)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird durch zahlreiche Rechtsverordnungen konkretisiert, beispielsweise durch die Gewerbeabfallverordnung, die Anzeige- und Erlaubnisverordnung und weitere abfallspezifische Regelungen.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner

Porträt Christian Wegner (jpg) | Februar 2022

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung | Team: Standortpolitik

Dipl.-Volksw. Christian Wegner

Referent
Umweltpolitik und Umweltrecht, Abfallberatung, EMAS-Registrierungsstelle, Gesundheitswirtschaft, Arbeits- und Gesundheitsschutz, IHK Regional Saarlouis

Tel.: +49 681 9520-425Fax: +49 681 9520-489E-Mail: