
Aufstellung des Bebauungsplans „Fabrikverkaufszentrum Zweibrücken“ inkl. paralleler 20. Teiländerung des Flächennutzungsplans durch den Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF), Stadt Zweibrücken
Der Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF) hat in der 139. Sitzung der Verbandsversammlung am 24.10.2024 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Fabrikverkaufszentrum Zweibrücken“ zur 20. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zweibrücken eingeleitet. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 39 ha.
Die Betreiberin des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO), VIA Outlets Zweibrücken B.V., beabsichtigt die Erweiterung des bereits bestehenden Zweibrücken Fashion Outlet bauplanungsrechtlich vorzubereiten. Am Standort in Zweibrücken ist die Erweiterung des bestehenden Zweibrücken Fashion Outlet mit derzeit rund 21.000 m² Verkaufsfläche auf insgesamt 29.500 m² geplant. Das Erweiterungsvorhaben soll im Stil der Bestandsobjekte realisiert werden, wobei die räumliche Erweiterung unmittelbar südlich an das Bestandsobjekt andocken und die vorhandenen Wegestrukturen des Centers aufnehmen und fortsetzen soll. Zusätzliche PKW-Stellplätze sollen südlich und westlich des Erweiterungsbereichs entstehen. Durch die Erweiterung sollen im Rahmen der 5. Ausbaustufe ca. 40 bis 50 neue Outlet Stores primär im hochpreisigen Luxus- und Premiumsegment entstehen. Eine Erweiterung des ZFO ist Voraussetzung, um durch mehr Marken insgesamt attraktiv zu bleiben und eine verstärkte Anziehungskraft für Kunden mit überdurchschnittlicher Kaufkraft aus großen Einzugsbereichen zu entwickeln. Der Vertrieb soll zukünftig auch unter dem branchenüblichen Einsatz von zeitgemäßen, digitalen Techniken und Kanälen zur Vertriebsunterstützung gestaltet werden.
Die Bauleitplanung umfasst notwendige Änderungen an Verkehrsflächen des Bundes und Landes, insbesondere an den Zu- und Abfahrten von der BAB 8 zur Landesstraße 480. Der Geltungsbereich beinhaltet das bestehende sowie das erweiterte Zweibrücker Fashion Outlet-Center, die Eishalle und Verkehrsinfrastruktur.
Ziel ist laut Planverfasser die städtebauliche Arrondierung eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens, um die Standortattraktivität in der Saarpfalz-Lor-Region zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen, die regionale Wirtschaft zu stärken und Umwelt- sowie Klimaschutzmaßnahmen zu integrieren. Zudem sollen Verkehrsverflechtungen optimiert und zusätzliche Stellplätze entwickelt werden.
Die Planzeichnungen des Bebauungsplans einschließlich der Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen sowie der Umweltbericht und die zahlreichen Gutachten befinden auf der Website der Stadt Zweibrücken.
Die Unterlagen der Teiländerung des Flächennutzungsplans finden Sie hier .
Die IHK Saarland ist als Träger öffentlicher Belange im Interesse seiner Mitgliedsbetriebe einer Stellungnahme abzugeben. Hierzu haben Sie die Möglichkeit uns Ihre Position zu den für Sie relevanten Themenfeldern mitzuteilen. Diese werden im Anschluss in unserer Gesamtstellungnahme mit einfließen.
Hierzu haben Sie bis zum 09. Dezember 2024 Gelegenheit. Senden Sie bitte per E-Mail an: marcel.krupka@saarland.ihk.de . Für Rückfragen steht Ihnen Herr Marcel Krupka telefonisch unter: 0681 9520-801 zur Verfügung.
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