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Berufsanerkennung in Deutschland
nach Artikel 57 der Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013
Informationen zu:
- reglementierten Berufen,
- Europäischem Berufsausweis ,
- reglementierten Ausbildungsgängen,
- einzureichenden Unterlagen bei den zuständigen Stellen für die Durchführung der Anerkennungsverfahren (inklusive anfallender Gebühren),
- Einlegung von Rechtsbehelfen im Anerkennungsverfahren
finden Sie in der Leitlinie für eine flächendeckende Anerkennungsberatung im Saarland.
Übersichten zu:
- Reglementierte Berufe nach Art. 57 Abs. 1 a BQRL
- Reglementierte Berufe nach Art. 57 Abs. 1 c BQRL
- Aktuelle Ausbildungsberufe nach Art. 57 Abs. 1 d BQRL
- Europäischem Berufsausweis nach Art. 57 Abs. 1 b BQRL
Informationen zum Beratungszentrum:
- Beratungszentrum nach Artikel 57 b BQRL (externer Link)
Weitere Informationen zur Berufsanerkennung finden Sie hier:
Ansprechpartner


