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CARNET A.T.A. - leicht durch den Zoll

+++ AKTUELL: Neues Versicherungsentgelt im Carnet ATA-Verfahren ab 1. Januar 2025 +++
Carnet ATA/CPD Online können online beantragt werden.
Das Carnet A.T.A. ist ein internationaler Zollpassierschein, der für die vorübergehende Verbringung von

  • Berufsausrüstung,
  • Messegut und
  • Warenmuster

ins Ausland zur Anwendung kommt.
Durch die Nutzung des Carnet A.T.A.-Verfahrens entfällt die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern. Eine internationale Bürgenkette gewährleistet die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben im Ausland.
Weitere Vorteile des Verfahrens sind unter anderem der Wegfall der Ausfuhrzollanmeldung und Ausfuhrdokumente, zügige Grenzabfertigungen sowie die mehrfache Verwendung des Carnets während der Gültigkeitsdauer - im Regelfall zwölf Monate.
Eine Übersicht der Anwenderstaaten finden Sie in der Anlage 1.
In Deutschland erfolgt die Ausstellung ausschließlich über die Industrie- und Handelskammern. Aufgrund der zahlreichenden und sich häufig ändernden Länderbesonderheiten ist stets die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer vor der Antragstellung zu konsultieren. Die Industrie- und Handelskammern bzw. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sind selbstschuldnerische Bürgen des Carnets A.T.A. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos wurde mit Euler-Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler-Hermes SA, eine Versicherung abgeschlossen; daher auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von Euler-Hermes beim Carnetverfahren. Mit dem zu entrichtenden Versicherungsentgelt (siehe Anlage 2) ist der Carnet-Inhaber aber nicht gegen die Zahlung von ausländischen Eingangsabgaben versichert, ebenso ist damit nicht die Ware versichert.
Bei der IHK Saarland erfolgt die Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD elektronisch . Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK. Der Kunde kann das ausgedruckte Carnet in Saarbrücken nach vorheriger Terminabsprache abholen.

Anlage 1

AAlbanien, Algerien, Andorra, Australien,
B

Bahrain, Belgien, Belarus (bis auf Weiteres ausgesetzt), Bosnien und Herzegowina, Bulgarien

CChile, China (VR)
DDänemark, Deutschland
EElfenbeinküste (Cote d´Ivoire), Estland
FFinnland, Frankreich
GGibraltar, Griechenland,
HHong Kong
IIndien, Indonesien, Iran (bis auf Weiteres ausgesetzt), Irland, Island, Israel, Italien
JJapan
KKanada, Korea (Rep.), Kroatien, Kasachstan, Katar
LLettland, Libanon, Litauen, Luxemburg
M

Macau, Madagaskar, Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro

NNeuseeland, Niederlande, Norwegen
ÖÖsterreich
PPakistan, Peru (ab 30.04.2024), Philippinen (ab 15. Juli 2024), Polen, Portugal
RRumänien, Russische Föderation (bis auf Weiteres ausgesetzt), Republik Nord-Mazedonien
SSaudi-Arabien (ab 01.06.2024), Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika
TTaiwan (Carnet C.P.D.), Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei
UUngarn, USA, Ukraine (bis auf Weiteres ausgesetzt)
VVereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vietnam (ab 01.05.2022)
ZZypern

Vereinigtes Königreich
Die Ausstellung von Carnets für das VK ist möglich.
Findet der Transport mit einem Lkw statt, muss sich der Frachtführer bei Einreise über einen Hafen in Großbritannien im IT-System „ Goods Vehicle Movement Service (GVMS) “ anmelden.
Diese Plattform dient dazu, die Zollabwicklung von Fracht durchzuführen. In der GVMS-Meldung selbst ist in das Feld „Declaration Reference“ die Carnet ATA-Nummer einzutragen. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die die Frachtroute nutzen, das heißt Lkw über 7,5 Tonnen.
Wichtig: Um im Zusammenhang mit GVMS Unsicherheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vorab eine GVMS-Registrierung vorzunehmen (auch für Fahrzeuge, die die Frachtroute nicht benutzen (d. h. Lkw unter 7,5 t) oder sich vorab noch einmal mit dem Zoll in UK in Verbindung zu setzen. Für die Registrierung ist eine britische EORI-Nummer ( https://www.gov.uk/eori ) obligatorisch.

  • Versicherungsentgelt Carnet A.T.A.-Verfahren
    gültig ab 1. November 2015

Arbeiten in der Schweiz

Vorübergehende Einfuhr in die Schweiz

Deutsche Auslandshandelskammern

Fragen und Antworten zu Carnet ATA

IHK-Schwerpunktkammern

Trade Allianz / Carnet A.T.A. – Vereinfachte Zollabfertigung

Beantragung eCarnet

Export-App: interaktiver Beratungsprozess "Carnet"

Datenschutz

  • Datenschutzhinweise für Unterschriftsberechtigte (PDF)

Downloads

  • ANTRAG Carnet ATA (PDF)
  • Ausfüllanleitung Carnet (PDF)
  • Ausfüllhilfe VORDERseite (PDF)
  • Warenliste-neu (für alle Vorder-u. Rückseiten) (PDF)
  • Formular Unterschriftenhinterlegung (PDF)
  • Vollmacht für reisende Mitarbeiter/Spedition (PDF)
  • Besonderheit Türkei (PDF)
  • Vollmacht Türkei (PDF)
  • Formularverlage (PDF)

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Porträt Halime Akan (jpg) | Januar 2021

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