
Einladungsschreiben an ausländische Geschäftsreisende für Visabeantragung
Deutsche Botschaften in Drittländern verlangen bei der Bearbeitung von Visa-Anträgen, dass ein Einladungsschreiben des in Deutschland ansässigen Geschäftspartners vorgelegt werden muss. Um sicherzustellen, dass das einladende deutsche Unternehmen tatsächlich existiert, wird in einigen Fällen eine Bescheinigung dieses Einladungsschreibens durch die zuständige deutsche Industrie- und Handelskammer (IHK) verlangt.
Das Schreiben sollte folgende Mindestangaben enthalten:
- Betreff: Visa-Erteilung
- Name des Unternehmens im Partnerland
- Erklärung, dass es sich bei diesem Betrieb um einen Geschäftspartner handelt
- Möglichst genaue und plausible Begründung des Reisezwecks
- Name, Geburtsdatum und Passnummer der eingeladenen Person/en
- Dauer des Besuches mit Datum der Ein- und Ausreise
- Hinweis auf die §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz , wonach entstehende Kosten, Versicherung etc. von dem deutschen Unternehmen getragen werden.
Die IHKs prüfen die Richtigkeit der betrieblichen Daten sowie die Plausibilität des in der Einladung angegebenen Reisezwecks.
Weitere Informationen zur Visabeantragung für ausländische Geschäftspartner finden sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes oder auf der Homepage der jeweiligen deutschen Botschaft .
Ansprechpartner


Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Daniel Geßner
Kompetenzzentrum Außenwirtschaft, Ursprungszeugnisse, Carnet ATA, Bescheinigungen fürs Ausland, Außenhandelsinformationen, Entsendung Frankreich und Luxemburg, Adressselektionen

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Tatjana Jung
Kompetenzzentrum Außenwirtschaft, Carnet ATA
Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen fürs Ausland, Außenhandelsinformationen, Ursprungsrecht, Exportberatung, Exportkontrolle
Veranstaltungsakquise International, Organisation und Durchführung von Webinaren
