
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die neue europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Sie betrifft praktisch alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, befüllen, importieren oder vertreiben. Die PPWR führt schrittweise neue Anforderungen unter anderem an die Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Konformität von Verpackungen ein.
Überblick für Unternehmen
Einen kompakten Überblick über
- die betroffenen Unternehmen und ihre Rollen,
- die wichtigsten neuen Anforderungen,
- die jeweiligen Übergangsfristen und
- den Handlungsbedarf für Unternehmen
bietet das DIHK-Merkblatt zur europäischen Verpackungsverordnung .
Was ist aktuell besonders wichtig?
Seit dem 12. August 2026 gelten bereits erste neue Anforderungen. Unternehmen sollten insbesondere prüfen, welche Rolle sie für ihre Verpackungen übernehmen und welche Pflichten daraus entstehen.
Zu beachten sind insbesondere die Anforderungen an die Konformität von Verpackungen sowie bei Lebensmittelkontaktverpackungen die neuen PFAS-Grenzwerte.
Viele weitere Anforderungen – etwa zur Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit, zum Rezyklatanteil oder zur Verpackungsminimierung – greifen erst in den kommenden Jahren.
- pragmatische Empfehlungen zur Umsetzung der PPWR (IHK Südlicher-Oberrhein)
Stand: August 2026
Weiterführende Informationen
Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung | Team: Standortpolitik
Dipl.-Volksw. Christian Wegner
Referent
Umweltpolitik und Umweltrecht, Abfallberatung, EMAS-Registrierungsstelle, Gesundheitswirtschaft, Arbeits- und Gesundheitsschutz, IHK Regional Saarlouis