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Fragen und Antworten zum EA-Saar

Was macht der EA-Saar?

Der EA-Saar ist Informationsvermittler und Koordinator für die Verfahren, die für die Aufnahme einer Dienstleistung nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie oder nach der Berufsqualifikationsrichtlinie erforderlich sind. Als Behördenlotse verschafft Ihnen der EA-Saar alle notwendigen Informationen zu Ihrem Anliegen und klärt für Sie, welche Unterlagen Sie an welche Behörde einreichen müssen.

Wem hilft der EA-Saar?

Der EA-Saar hilft allen, die sich im Saarland niederlassen wollen, ihr Gewerbe ändern oder ihre Zeugnisse und Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen. Dies gilt für Gewerbetreibende, Freiberufler wie auch Angestellte oder Selbstständige in punkto Anerkennung der Berufsqualifikation. Er ist für alle ausländischen Unternehmen sowohl aus Ländern der Europäischen Union als auch aus anderen Staaten der Welt zuständig, für Deutsche wie auch für Saarländer, die ihre Unternehmung inhaltlich verändern wollen.

Wobei unterstützt mich der EA-Saar?

Der EA-Saar unterstützt Sie bei allen Verfahren und Formalitäten, die zur Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit bzw. die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation erforderlich sind. Das bedeutet für Sie eine erhebliche Vereinfachung. Sie müssen nämlich nur mit dem EA-Saar in Kontakt treten: Dieser kümmert sich für Sie um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden.

Was kostet die Inanspruchnahme des EA-Saar?

Es fallen für Sie keinerlei Kosten oder Gebühren für die Inanspruchnahme des EA-Saar an.

Wie kann ich mit dem EA-Saar Kontakt aufnehmen?

Rund um die Uhr können Sie Ihre Anfrage per Mail an uns richten unter mail@ea-saar.saarland.de. Telefonisch sind wir unter +49 (681) 58 09-1 05, Geschäftsstelle EA-Saar, Standort Handwerkskammer des Saarlandes, in der Zeit von montags bis donners-tags 7:30 Uhr bis 16:15 Uhr, freitags von 7:30 Uhr bis 14:45 Uhr, sowie EA-Saar, Standort Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, Telefonisch unter +49 (681) 95 20-6 00, montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, erreichbar. Unser Informationsportal ist ebenfalls rund um die Uhr für Sie erreichbar.

In welcher Frage kann ich mich an den EA-Saar wenden?

Wir halten für Sie Informationen in Deutsch, Französisch und Englisch bereit. In diesen drei Sprachen können Sie sich auch grundsätzlich mit allen telefonischen, schriftlichen oder digitalen Anfragen an den EA-Saar wenden.

Wo bekomme ich Informationen über andere deutsche Bundesländer?

Unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/einheitlicher-ansprechpartner.html finden Sie alle deutschen Einheitlichen Ansprechpartner sowie deren weiterführende Informationen.

Wo bekomme ich Informationen über die Einheitlichen Ansprechpartner der anderen EU-Staaten?

Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die EWR-Staaten Island, Lichtenstein und Norwegen haben Einheitliche Ansprechpartner eingerichtet. Sie können eingesehen werden unter https://ec.europa.eu/growth/single-market/services/services-directive/in-practice/contact_de .

Ansprechpartner

Porträt Heike Cloß (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Heike Cloß

Recht und Zentrale Dienste, Stv. Hauptgeschäftsführerin

Tel.: +49 681 9520-600Fax: +49 681 9520-690E-Mail:
Porträt Georg Karl (jpg) | © Jan Zimmer, märz 2020

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Georg Karl

Firmen- und Gesellschaftsrecht, Einheitlicher Ansprechpartner Saarland, E-Government

Tel.: +49 681 9520-610Fax: +49 681 9520-690E-Mail:
Porträt Thomas Teschner (Bild) | November 2022

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Thomas Teschner

Referent
Gewerberecht, Vermittlerregister, Sachverständigenrecht, EA-Saar

Tel.: +49 681 9520-200Fax: +49 681 9520-690E-Mail: