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Gebühren und EA-Saar

Der EA-Saar befasst sich individuell mit Ihrem Anliegen und kann viel von Ihrem eigenen Zeit- und Arbeitseinsatz im Zuge der Abwicklung von Verwaltungsverfahren für Sie übernehmen. Er ist jederzeit für Sie ansprechbar und gibt Auskunft zum Stand des Verfahrens und Ihren Handlungsmöglichkeiten. Für diese Leistungen erhebt der Einheitliche Ansprechpartner vorerst keine Gebühr. Die Festsetzung und Erhebung der Verwaltungsgebühren der beteiligten Fachbehörden obliegt nicht dem EA-Saar, sondern wie bisher der jeweiligen Behörde.

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Porträt Heike Cloß (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Heike Cloß

Recht und Zentrale Dienste, Stv. Hauptgeschäftsführerin

Tel.: +49 681 9520-600Fax: +49 681 9520-690E-Mail:
Porträt Georg Karl (jpg) | © Jan Zimmer, märz 2020

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Georg Karl

Firmen- und Gesellschaftsrecht, Einheitlicher Ansprechpartner Saarland, E-Government

Tel.: +49 681 9520-610Fax: +49 681 9520-690E-Mail: