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Gefahrgut
Die IHK Saarland ist zuständig für die Anerkennung und Kontrolle der Schulungsveranstalter im Bereich Gefahrgut und die Durchführung der vom Gesetz vorgeschriebenen Prüfungsabnahmen der Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte.
Basisinformationen für Gefahrgutfahrer
- Schulungssystem, Schulungspflicht und Befreiung
- Schulungsveranstalter
- Prüfungen und Antrag auf Wiederholungsprüfung
- Ausstellung einer ADR-Ersatz-Card
- Kurspläne
Basisinformationen für Gefahrgutbeauftragte
- Bestellungspflicht, Befreiung und Schulungssystem
- Schulungsveranstalter
- Prüfungstermine und Antrag auf Wiederholungsprüfung
- Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises
- Hilfsmittel für die Praxis
Informationen für Schulungsveranstalter
Weitere Informationen
Datenschutz
Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Medine Akan
Fachkundeprüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte, Anerkennung und Überwachung von Lehrgängen und deren Lehrgangsveranstaltern gemäß GGVSEB/ADR/GbV, Gefahrguttransportrecht


Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Wolfgang Konz
Fachkundeprüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte, Anerkennung und Überwachung von Lehrgängen und deren Lehrgangsveranstaltern gemäß GGVSEB/ADR/GbV, Gefahrguttransportrecht