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Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in Frankreich

Bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen in Frankreich haben Unternehmer mit Sitz in Deutschland steuerrechtliche, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Formalitäten sowie Meldepflichten zu beachten. Zudem gibt es Besonderheiten unter anderem in der Bau- und Zeitarbeitsbranche, die beachtet werden müssen.

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Oliver Groll Porträt (jpg) | Oktober 2021

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung | Funktion: Geschäftsführer, Leiter Kompetenzzentrum Außenwirtschaft

Dipl.-Volksw. Oliver Groll

Tel.: +49 681 9520-413Fax: +49 681 9520-487E-Mail:
Porträt Daniel Geßner (jpg) | März 2020

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung | Kompetenzzentrum Außenwirtschaft

Daniel Geßner

Kompetenzzentrum Außenwirtschaft, Ursprungszeugnisse, Carnet ATA, Bescheinigungen fürs Ausland, Außenhandelsinformationen, Entsendung Frankreich und Luxemburg, Adressselektionen

Tel.: +49 681 9520-412Fax: +49 681 9520-487E-Mail: