
Leitfaden: Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln (G86)
Sie möchten Lebensmittel einkaufen, verarbeiten und verkaufen? Dann wird Ihnen dieser Leitfaden einen ersten Überblick der Voraussetzungen geben:
Produktionsstätte / Restaurants / Pensionen mit Frühstücksraum / (mobiler) Imbiss / Vereinsräume / Caterer / Eisdielen / Cafés / Kantinen / Hofladen / Einzelhandelsgeschäfte ggf. mit Kühlregalen und -theken usw.
Bau- und Sicherheitsbestimmungen:
Sie benötigen Räumlichkeiten, die für die jeweilige gewerbliche Nutzung zugelassen sind. Neben der Zustimmung durch den Vermieter sollten Sie die geplante Nutzung mit der Unteren Bauaufsicht abklären, insbesondere wenn die Räume bisher anders genutzt wurden, z. B. als reine Verkaufsstätte, Büro o. a.. Hierfür müssen Sie in der Regel zunächst einen Antrag für den Bau, Umbau oder die Nutzungsänderung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Bauingenieur, Architekt) bei der für das Objekt zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen. Wir empfehlen Ihnen vorab telefonisch zu klären, ob ein Antrag für Ihr Objekt Aussichten auf Erfolg hat und welche Unterlagen Sie im einzeln einzureichen haben. Siehe auch Seite 3: Hotel und Gaststättengewerbe im Saarland (G22)
Anmerkung: In der Regel werden bei gewerblichen Vorhaben u. a. detaillierte Betriebsbeschreibung mit allen erforderlichen Angaben zur Betriebsstätte gefordert, wie Anzahl der Beschäftigten, Maßnahmen zur Luftreinhaltung ‐ Beschreibung der Emissionsquellen mit Lage, Höhe, Abgasvolumenstrom, Lärmschutz ‐ Beschreibung der Schallquellen, Betriebszeiten, Zahl betriebsbedingter Fahrzeugbewegungen getrennt für die Zeitbereiche 7‐19 Uhr, 19‐22 Uhr , 22‐6 Uhr, 6‐7 Uhr sowie getrennt für Werktage und Sonn‐ und Feiertage, Maschinenaufstellplan, Angaben zur Lagerung von Abfällen, sofern geplant - Anzahl der Geldspielautomaten -, für Gaststätten/Pensionen außerdem Zahl der Sitzplätze und Bettenplätze insgesamt, Sortiment, ggf. Art und Zeiten von Musikdarbietungen, Einrichtungsplan (Küche, Gasträume, Bettenzimmer, Freisitzbereiche). Angaben zur Lüftungsanlage (Gastraum, Küche, Toilette) – jeweils Anzahl der Lüfter, Lüfterleistung, Kanalführungen, Höhe der Abluftstutzen, Austrittsgeschwindigkeit am Abluftstutzen, Angabe zu Abluftfiltern, Fettfiltern usw.
Lebensmittelrechtliche Bestimmungen:
Sollten die bau- und sicherheitsrechtlichen Fragen geklärt sein, geht es an die lebensmittelrechtlich konforme Gestaltung aller Produktions- und Vertriebsebenen. Diese hängen maßgeblich von der Produktpalette ab.
Räume (Produktion, Verkauf, Lager, Kühlung)
Für die Räumlichkeiten gelten die "Leitlinien für die gute Hygienepraxis", siehe Informationsblatt G 25, Gaststätten: Hygiene und Infektionsschutz
Privat genutzte Immobilien sind i.d.R. nicht dafür zulässig. Eine klare Trennung zwischen privaten und gewerblichen Gütern muss auch aus steuer- und lebensmittelrechtlichen Gründen gegeben sein (ansonsten rechtswidriger Marktvorteil). Die Räume müssen für Kontrollen jederzeit zugänglich sein. Praxistipp: Mieten Sie gewerbliche Räume (eigene oder beim Bäcker, Metzger, Kantine, Restaurant o.a.) an, bei denen bereits alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Einen allgemeinen Hygieneleitfaden der IHK Bayern finden Sie auch unter: Willkommen bei der Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene » Onlinehilfe Lebensmittelhygiene (onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de) .
Hygiene- u. Sicherheitsbestimmungen für Getränkeschankanlagen, siehe Informationsblatt G20, Gaststätten: Hygiene und Infektionsschutz
Schädlingsbekämpfung
Auch hier gilt es rechtliche Vorgaben einzuhalten, siehe Informationsblatt G36, Gaststätten: Hygiene und Infektionsschutz
Wer Lebensmittel herstellen und/oder in Verkehr bringen möchte, muss eine Reihe von Vorschriften einhalten.
Hier ein Überblick:
Verkehr mit Lebensmitteln | IHK München (ihk-muenchen.de)
BVL - FAQ Lebensmittel (bund.de)
Lexikon und Informationen rund um Lebensmittel
Informationen | Lebensmittelklarheit
Lexikon | Lebensmittelklarheit
Kennzeichnungspflichten, Produktbezeichnungen, Etiketten bzw. Deklarationen (Nährwerte, Allergene, Zusatzstoffe) – besondere Anforderungen bei verpackter Ware zur Selbstbedienung
Grundinformationen zur Lebensmittelkennzeichnung finden Sie hier:
Leitsätze für Lebensmittel: Was der Kunde erwarten kann | Lebensmittelklarheit
Lebensmittel: Lebensmittel-Warengruppen (bayern.de)
Lebensmittelkennzeichnung - Lebensmittelverband Deutschland
Saarland - Aufgaben - Lebensmittelüberwachung
BVL - Für Verbraucher (bund.de)Einkauf und Kennzeichnung- BZfE
Eigenlabel bei zugekauften Lebensmitteln ist grundsätzlich erlaubt:
Auf jedem Lebensmittel müssen der Name und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder des in der EU niedergelassenen Verkäufers angegeben werden.
Kennzeichnungsregelungen für Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung finden Sie z. B. hier:
Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung - Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung - saarland.de
Registrierungspflicht von Unternehmen, die Lebensmittel oder Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, siehe Informationsblatt des Landesamtes für Verbraucherschutz: Integrale
Das Meldeformular können Sie herunterladen unter: Meldung nach Artikel 6
Personalschulungen: (Absolvierung vor Arbeitsbeginn)
Siehe auch ausführliche Informationsblätter und Anmeldeformular, unter: Gaststätten: Hygiene und Infektionsschutz
Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (G68) sowie Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (diese Bescheinigung darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein) gemäß § 43 (Infoblatt G28)
Belehrt werden müssen bei beiden Schulungen sowohl der Unternehmer (immer, unabhängig von seinen Tätigkeiten) als auch die Angestellten (auch Teilzeitkräfte), die mit leicht verderblichen Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z. B. Geschirr, Besteck, Arbeitsmaterialien) in Kontakt kommen. Gleichzeitig ist der Unternehmer dazu verpflichtet, seine eigene Bescheinigung und die seiner Beschäftigten sowie die Dokumentation über die vorgeschriebenen Nachschulungen an der Arbeitsstätte verfügbar zu halten und den Mitarbeitern der zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Von der Lebensmittelhygieneschulung befreite Personen: Die Anerkennung einer Abschlussprüfung in einem (fachbezogenen) staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in der Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk bedarf nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen einer durch das Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführten Einzelfallentscheidung, wobei zum Teil der Zeitpunkt der Prüfung von Bedeutung ist.
Aufgaben des Landesamtes für Verbraucherschutz des Saarlandes
Saarland - Aufgaben - Lebensmittelüberwachung
Zur Klärung der korrekten Umsetzung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen wenden Sie sich bitte an die kontrollierende Behörde: Landesamt für Verbraucherschutz, Telefon: 0681 / 9978-4500. Diese kann Ihnen auch tiefgehende Praxistipps zur Produktsicherheit und Informationen zu einer zulässigen Verpackung, Deklarationspflicht von Mindesthaltbarkeitsdaten, Zusatzstoffen, Allergene, Preisauszeichnung, Produktbezeichnungen etc. geben. Bitte fragen Sie auch dort nach, welche Voraussetzungen Sie für den ordnungsgemäßen Transport der Ware zu Ihren Kunden einhalten müssen -> siehe auch: Gewerberecht - IHK Saarland , Informationsblatt: „Einkaufservice – Gewerberechtliche Voraussetzungen bei Gründung von Unternehmen“ (G14) .
Produktion von Milchprodukten, z. B. auch Käse und Joghurt:
Hier gelten Sondervorschriften, insbesondere:
MilchFettG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
MilchPQV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Alkohol
Der reine Verkauf von geschlossenen Flaschen (Einzelhandelsgeschäft / Lieferservice / Kiosk / Beherbergungsbetrieb mit Alkoholverabreichung nur an Hausgäste usw.) zur Mitnahme, ohne Verzehr an Ort und Stelle, setzt nur den Aushang und Einhaltung des Jugendschutzgesetz voraus, siehe: Pflichtaushang "Jugendschutzgesetz" für Gastronomiebetriebe
Der Alkoholausschank: (d.h. mit Verzehr an Ort und Stelle) bedarf zusätzlich der Erlaubnis, siehe Beschreibung der Beantragung und Sonderfälle, S. 1 – 2 und 8, Hotel und Gaststättengewerbe im Saarland (G22) . Diese muss dann auch von Beherbergungsbetrieben mit Alkoholausschank Vorort an Nichtgäste beantragt werden.
Ein Verkauf von alkoholischen Getränken aus Automaten ist nicht zulässig.
Bei mobilen Verkaufsstellen dürfen nur Bier und Wein in verschlossenen Flaschen abgegeben werden. Alkoholpops / Spirituosen sind verboten. Bei Festivitäten und Märkten können Ausnahmen beantragt werden.
Produktion von Likören, Weinen, Schnäpse:
Wann muss Branntweinsteuer bezahlt werden? Auskunft erteilt das Hauptzollamt Saarbrücken, - Zoll online - Herstellung und Vertrieb in Deutschland
Handwerkskammer / Industrie- und Handelskammer:
Abgrenzung: wo ist Ihr Gewerbebetrieb Mitglied? Muss Ihr Unternehmen in die Handwerksrolle eingetragen werden? Müssen Sie eine Meisterprüfung vorlegen können -> eine erste Übersicht erhalten Sie hier: Herstellung von Nahrungsmitteln (G86) oder setzen Sie sich mit der jeweiligen Kammer telefonisch in Verbindung:
Handwerkskammer, Telefon: 0681 / 580- 198 Herr Priester oder -113 Frau Marquardt
Industrie- und Handelskammer, Telefon: 0681 / 9520 – 610 Herr Karl
Kontrollen, die auf Sie zukommen können – Beispiele:
Behörden haben das Recht in ihrem Zuständigkeitsbereich Kontrollen durchzuführen.
Immissionsschutzbehörde:
Saarland - Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Behörde zur Wahrnehmung der Aufgaben im Mess- und Eichgesetzes (z. B. Waagen):
Saarland - Mess- und Eichwesen
Finanzbehörde:
Kassen Anforderungen (R81)
Landesamt für Verbraucherschutz: (s. auch S. 3)
Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen
Gesundheitsamt:
Saarland - Infektionsschutzgesetz
Verpackungen unterliegen dem Verpackungsgesetz, siehe verschiedene Informationsblätter unter:
Produktsicherheit und Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Was bedeutet Produktsicherheit: Produktsicherheit - BfR , siehe auch die aufgeführten Gesetze bei den rechtlichen Regelungen, insbesondere das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch.
Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in Bezug auf Informationen über Lebensmittel unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Erwartungen der Verbraucher und ihrer unterschiedlichen Informationsbedürfnisse bei gleichzeitiger Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts wurde auf EU-Ebene die Lebensmittelinformationsverordnung erlassen, siehe: Verordnung - 1169/2011 - EN - lebensmittelinformationsverordnung - EUR-Lex
Zu diesen Themen kann Sie auch das Landesamt für Verbraucherschutz beraten, siehe Kontaktdaten auf der 3. Seite bzw. Lebensmittelchemische Untersuchungen - saarland.de .
Anbei finden Sie eine Liste der Sachverständigen, die Ihre Produkte prüfen und bewerten dürfen:
Chemisches Institut H. Koether GmbH,
Wackenbornermühle, 66606 St. Wendel-Bliesen,
Tel. 06854-90930, Fax 06854-92286, E-Mail: wackenbornermuehle@t-online.de
Chemische und mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen
MikroBiologie Krämer GmbH,
Primsaue 7, 66763 Dillingen,
Home - MikroBiologie Krämer
Tel. 06838-97956-0, Fax 06838-9795699. E-Mail: auftrag@mikrobiologiekraemer.de
Mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen
CBA-Analytik GmbH,
Konrad-Zuse-Straße 10, 66459 Kirkel-Limbach,
CBA-Analytik GmbH
Tel. 06841-18997-10, Fax 06841-18997-17, E-Mail: info@cba-analytik.de
Chemische und mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
IBFE Institut für biotechnische Forschung und Entwicklung Graf GmbH,
Konrad-Zuse-Straße 10a, 66459 Kirkel-Limbach,
Tel. 06841-18997-50, Fax 06841-18997-79, E-Mail: info@ibfe-biotech.de
Chemische und mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
Import von Lebensmitteln:
Einfuhr von Lebensmitteln (ihk-muenchen.de)
BMEL - Kontrolle + Risikomanagement - Deutsche Einfuhrvorschriften für Lebensmittel
Import
Vertriebsformen:
Online-Shop:
Internetrecht
BVL - Regelungen für Online-Shops (bund.de)
Stehendes Gewerbe:
Fester Standort = z. B. gemieteter Verkaufsraum = Gewerbeanmeldung -> Gewerbe G12 (PDF)
Hofladen:
Keine gewerbliche Anmeldung, sollten nur Urprodukte bzw. Produkte der eigenen Herstellung an Endverbraucher an Ort und Stelle vermarktet werden. Sobald allerdings ein Verkauf z. B. an Handelsketten, über eigene Verkaufsstellen oder Online-Plattform stattfindet, ist ein Gewerbe anzumelden. Das ist auch der Fall, wenn Zukaufware verkauft wird.
Verkauf aus Automaten:
Die gewerbliche Anmeldung erfolgt bei der Wohnsitzgemeinde bzw. Hauptniederlassung. Hier muss eine ladungsfähige Adresse hinterlegt werden, an dem der Gewerbetreibende bzw. die Firma (unter Nennung eines Verantwortlichen) anzutreffen und erreichbar ist. Diese Angaben sowie eine Telefonnummer müssen auch auf den Warenautomaten angebracht werden. Vor der Aufstellung eines Automaten (im Außenbereich) sollte mit der Gemeinde geklärt werden, ob eine Stand- bzw. Sondernutzungserlaubnis erteilt wird. Bei einem Privatgelände ist hierfür der Eigentümer verantwortlich. Bei einem öffentlichen Gelände nimmt der Gewerbetreibende die Anfrage vor. In beiden Fällen muss der Gewerbetreibende der Gemeinde nachweisen, dass ein Gewerbe angemeldet ist. Gewerberechtliche Fragen zu dem Betrieb eines Automaten-Laden beantworten wir gerne in einem Telefonat.
Reisegewerbekarte:
Für den mobilen Verkauf (z. B. Eiswagen, Imbisswagen) z. B. auf Märkten, benötigen Sie i.d.R. eine Reisegewerbekarte sowie eine Standgenehmigung bzw. Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde. Nähere Infos finden Sie auf unserer Homepage unter der Kennzahl: 128, dort insbesondere in den Infoblättern G02 und G05, siehe Reisegewerbe, Märkte, Wanderlager
Export von Lebensmitteln:
Export
Falls Sie noch weiter Fragen haben sollten, stehen wir Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.
Dieses Merkblatt soll nur eine Information geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
