
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase)
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) werden unter anderem als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, in Brandschutzeinrichtungen und elektrischen Schaltanlagen eingesetzt. Aufgrund ihrer teilweise hohen Klimawirkung unterliegen Herstellung, Verwendung, Inverkehrbringen sowie Ein- und Ausfuhr umfangreichen europäischen Vorgaben.
Seit dem 11. März 2024 gilt die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase. Sie hat die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 abgelöst und verschärft insbesondere die schrittweise Beschränkung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote sowie Anforderungen an Betreiber, Hersteller, Importeure und Fachpersonal.
Was müssen Unternehmen beachten?
Je nach eingesetzten Stoffen, Anlagen und Tätigkeiten können Unternehmen insbesondere folgende Pflichten betreffen:
- Vermeidung und Begrenzung von Emissionen,
- Dichtheitskontrollen bestimmter Anlagen,
- Rückgewinnung von F-Gasen,
- Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten,
- Kennzeichnung von Produkten und Anlagen,
- Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote,
- Sachkunde- und Zertifizierungspflichten,
- Registrierungs-, Quoten- und Berichtspflichten bei Herstellung sowie Ein- und Ausfuhr.
Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem vom verwendeten Kältemittel, dessen Treibhauspotenzial, der Füllmenge und der Art der Anlage ab.
Sachkunde und Unternehmenszertifizierung
Seit dem 17. April 2026 gilt die neu gefasste Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Sie ergänzt die europäische F-Gase-Verordnung und regelt insbesondere Anforderungen an Sachkunde und Zertifizierung in Deutschland.
Die Sachkundepflichten wurden deutlich erweitert. Sie erfassen nun auch bestimmte Tätigkeiten mit alternativen Kältemitteln wie Kohlendioxid (CO₂), Ammoniak und Kohlenwasserstoffen wie Propan sowie mit ungesättigten Fluorkohlenwasserstoffen (HFO).
Bestehende Sachkundebescheinigungen nach bisherigem Recht können noch bis zum 12. März 2029 genutzt werden. Für die Umstellung auf die neuen Sachkundebescheinigungen ist insbesondere die Teilnahme an einem Auffrischungskurs vorgesehen.
Informationen zu Sachkunde, Anerkennung und Unternehmenszertifizierung sowie entsprechende Antragsunterlagen für das Saarland stellt das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz auf seiner Homepage zur Verfügung.
Ein- und Ausfuhr
Für Unternehmen, die F-Gase oder bestimmte Erzeugnisse und Einrichtungen mit F-Gasen ein- oder ausführen, können zusätzliche Registrierungs-, Zoll- und Berichtspflichten bestehen. Je nach Tätigkeit ist insbesondere eine Registrierung im F-Gas-Portal der Europäischen Kommission erforderlich.
Weitere Informationen
Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung | Team: Standortpolitik
Dipl.-Volksw. Christian Wegner
Referent
Umweltpolitik und Umweltrecht, Abfallberatung, EMAS-Registrierungsstelle, Gesundheitswirtschaft, Arbeits- und Gesundheitsschutz, IHK Regional Saarlouis