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Unternehmensgründung

Gewerberecht

Bei dauerhaften bzw. regelmäßigen Dienstleistungen in den Niederlanden könnte eine Niederlassungspflicht bestehen und damit sowohl eine steuerliche als auch gewerberechtliche Registrierung erforderlich sein. Dies wird in steuerlicher Sicht durch den Begriff der „eigenständigen Betriebsstätte“ beurteilt und anhand der Umstände im Einzelfall bestimmt.
Im Baubereich besteht allerdings bei einer Tätigkeit in den Niederlanden von mehr als 12 Monaten eine steuerliche Registrierungspflicht.
Im Allgemeinen können deutsche Unternehmer und Einzelpersonen in den Niederlanden ohne Einschränkungen Firmen gründen. Diese sind niederländischen Firmen gleichgestellt und benötigen keine inländische Kapitalbeteiligung oder Unternehmensführung. Um gewerblich tätig werden zu können, wird allerdings eine EG-Bescheinigung benötigt, die von der deutschen Industrie- und Handelskammer ausgestellt wird. Die unternehmerische Tätigkeit kann dann uneingeschränkt ausgeführt werden, jedoch gibt es Sonderfälle für die Bau- und Lebensmittelindustrie, für die noch Zugangsregelungen gelten.
Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Eine Eintragung ins niederländische Handelsregister kann, sollte keine eigene Gesellschaft gegründet werden, in Form einer Filiale erfolgen. Diese ist eine Mischform der deutschen Zweigstelle und ähnelt eher einer selbstständigen Niederlassung.
Eine Mitgliedschaft bei der örtlichen Handelskammer ist für jede Unternehmensform verpflichtend. Je nach Branche muss man außerdem einem Produkt- oder Markenverband beitreten. Die Registrierung bei den kommunalen Behörden, insbesondere der örtlichen Steuerbehörde und bei den Sozialversicherungsträgern, ist für alle Unternehmer ein Muss.

Gesellschaftsrecht

Bei Gründung einer eigenen Gesellschaft stehen u.a. folgende Formen zur Verfügung:

  • die niederländische „Besloten Vennootschap“ (B.V.) - mit der deutschen GmbH vergleichbar
  • die „Naamloze Vennotschap“ (V.N.) - ähnelt der deutschen AG
  • eine „Vennootschap onder firma“ (v.o.f.) - ähnelt einer OHG

Gerne berät und unterstützt Sie die Deutsch-Niederländische Handelskammer bei der Wahl und Gründung der richtigen Unternehmensform.

Deutsch-Niederländische Handelskammer

Ansprechpartner

Oliver Groll Porträt (jpg) | Oktober 2021

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Dipl.-Volksw. Oliver Groll

Tel.: +49 681 9520-413Fax: +49 681 9520-487E-Mail: