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Meldepflicht – Erklärung über die Entsendung

Vor der Entsendung von Arbeitnehmern zur Durchführung von Arbeiten (einschl. Dienstleistungen) in Frankreich ist eine online Meldung im frz. Melde-Portal SIPSI mind. 24 Stunden vor Beginn der Entsendung in französischer Sprache abzugeben.
Folgenden Angaben sind nötig:

  • Name, Firmenangaben und Rechtsform Ihres Unternehmens sowie Eintragung im deutschen Handelsregister
  • Personenangaben des rechtlichen Vertreters Ihres Unternehmens sowie seines Vertreters in Frankreich (frz. Mustervollmacht )
  • Angaben zum Ort wo die Leistung erbracht werden soll und zu ihrer voraussichtlichen Dauer, Name und Staatsangehörigkeit der entsandten Arbeitnehmer und Datum des Einsatzes

Während des Auslandseinsatzes Ihrer Angestellten in Frankreich gelten die französischen Bestimmungen.
Einige Grundregeln:

  • Während des Zeitraums des Auslandseinsatzes ist das in Frankreich gültige Mindesteinkommen zu bezahlen.
  • Für alle über die Wochenarbeitszeit von 35 Stunden hinausgehenden Stunden muss ein Überstundenzuschlag bezahlt werden. Je nach Tätigkeit und Tarifabschluss gibt es jedoch besondere Regelungen.
  • Die Dauer der wöchentlichen Arbeits- und Freizeit unterliegt französischem Recht.
  • Bezüglich Hygiene, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer müssen französische Standards eingehalten werden. Dasselbe gilt für die Bestimmungen der Arbeitsmedizin.
  • Hinsichtlich des bezahlten Urlaubs sind den französischen Gesetzen entsprechende Regelungen anzuwenden.

Arbeitskammer des Saarlandes

EURES Grenzregionen - Saar - Lor - Lux - Rheinland - Pfalz

VHV Allgemeine Versicherung AG

Dienstleistungen erbringen in Frankreich

Ausfüllanleitung SIPSI

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  • Vorübergehende Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich (Merkblatt) (PDF)

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