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Belehrung nach § 43 IFSG
Hygiene und Infektionsschutz/Gaststätten
Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,
- die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
- die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Die Infektionsschutzbelehrung wird im Saarland bei folgenden Stellen angeboten
- Gesundheitsamt Saarbrücken , Telefon 06 81/506 - 5337
- Gesundheitsamt Saarlouis , Telefon 0 68 31/444 - 700
- Gesundheitsamt Merzig , Telefon 0 68 61/80 - 420
- Gesundheitsamt St. Wendel , Telefon 0 68 51/801 - 5303
- Gesundheitsamt Neunkirchen , Telefon 0 68 24/906 - 8828
- Gesundheitsamt Homburg , Telefon 0 68 41/104 - 7170
Online-Seminare:
Teilweise werden auch Online-Seminare angeboten, Informationen können Sie über die angefügten Links aufrufen:
Ansprechpartner

