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Stärken von EMAS gegenüber der ISO 14001

Welchen Mehrwert hat EMAS gegenüber der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001? Eine neu veröffentlichte Broschüre des Umweltgutachterausschusses vergleicht die Anforderungen der ISO 14001-Norm mit denen der EMAS-Verordnung und zeigt die Stärken von EMAS auf.

Die Anforderungen der ISO 14001 sind bereits seit 2001 Bestandteil von EMAS. Die Europäische Verordnung zum Umweltmanagement und zur Umweltbetriebsprüfung geht jedoch auch nach der Novelle der ISO 14001 an vielen Stellen über die Norm hinaus. EMAS mag deshalb auf den ersten Blick komplizierter und teurer wirken, aber bietet es dafür nicht auch handfeste Vorteile? Wo liegt der Nutzen der Zusatzanforderungen von EMAS gegenüber ISO 14001? Warum sollte sich eine Organisation für ein Umweltmanagementsystem nach EMAS entscheiden? Eine neue Broschüre des Umweltgutachterausschusses beleuchtet diese Fragen und kommt zu dem Ergebnis, dass EMAS einen erheblichen Mehrwert bietet.

Das sind Pluspunkte gegenüber der ISO 14001

  • Externe und interne Prüfungen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften minimieren Haftungsrisiken.
  • Die EMAS-Registrierung erfordert eine tatsächliche Verbesserung der Umweltleistung. Das macht EMAS-Organisationen zu ambitionierten Umwelt- und Klimaschützern. Kernindikatoren veranschaulichen diese Verbesserungen.
  • Die Umwelterklärung als ein zentrales Kommunikationstool stärkt die Glaubwürdigkeit des Unternehmens gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten, der Öffentlichkeit und sonstigen Stakeholdern.
  • Das staatlich beaufsichtigte Prüfsystem durch Umweltgutachterinnen und -gutachter, die über einschlägige Branchenkenntnisse verfügen, sichert eine hohe Qualität.
  • Die Möglichkeit zur Verwendung des EMAS-Logos in der Unternehmenskommunikation bietet einen werbewirksamen Nutzen.
  • Längere Prüfintervalle und flexiblere Prüfzeiten können Aufwand und Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen gegenüber einer ISO-Zertifizierung reduzieren.

Leistung, die sich lohnt

Das EMAS-System ist darüber hinaus im deutschen Umweltrecht verankert. EMAS-Organisationen genießen damit weitere Vorteile:

  • Sie erfüllen die Energieauditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G): Informationen des BAFA (bafa.de)
  • Sie können Steuervergünstigungen durch das Energie- und Stromsteuergesetz (Spitzenausgleich) erhalten: Informationen der Zollverwaltung (zoll.de)
  • Sie können Verwaltungserleichterungen in Anspruch nehmen: Förderbroschüre des Umweltgutachterausschusses (emas.de)

Zur Broschüre:
EMAS – Mehrwert schaffen, Risiken vermeiden – Die Stärken von EMAS gegenüber der ISO 14001 (Download PDF), UGA - Juni 2018
Weitere Informationen auf www.emas.de

Ansprechpartner

Porträt Christian Wegner (jpg) | Februar 2022

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Dipl.-Volksw. Christian Wegner

Referent
Umweltpolitik und Umweltrecht, Abfallberatung, EMAS-Registrierungsstelle, Gesundheitswirtschaft, Arbeits- und Gesundheitsschutz, IHK Regional Saarlouis

Tel.: +49 681 9520-425Fax: +49 681 9520-489E-Mail: