Die Überbrückungshilfe sowie die Novemberhilfe unterstützt Unternehmen,
Soloselbstständige sowie Freiberufler, die von den Maßnahmen zur
Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um
Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe
II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie wird als
Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert.