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Erstattung des Rundfunkbeitrags und der GEMA-Gebühren bei Betriebsschließung
Viele Unternehmen suchen im zweiten Lockdown nach Möglichkeiten, Kosten
zu reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine rückwirkende
Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragt werden.
Nach Angaben des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices kann die rückwirkende Freistellung für eine Betriebsstätte aufgrund coronabedingter behördlich angeordneter Schließung erfolgen, wenn der gesamte Zeitraum, in dem die Betriebsstätte geschlossen bleiben musste, zusammengerechnet mindestens drei Monate (90 Tage) ergibt. Nicht erforderlich ist damit, dass der Betrieb in drei zusammenhängenden Monaten geschlossen war. Mehr Informationen und den Antrag finden Sie hier und in den FAQ.
Auch die GEMA erstattet die Lizenzkosten zurück. Mehr Informationen finden Sie hier.
Nach Angaben des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices kann die rückwirkende Freistellung für eine Betriebsstätte aufgrund coronabedingter behördlich angeordneter Schließung erfolgen, wenn der gesamte Zeitraum, in dem die Betriebsstätte geschlossen bleiben musste, zusammengerechnet mindestens drei Monate (90 Tage) ergibt. Nicht erforderlich ist damit, dass der Betrieb in drei zusammenhängenden Monaten geschlossen war. Mehr Informationen und den Antrag finden Sie hier und in den FAQ.
Auch die GEMA erstattet die Lizenzkosten zurück. Mehr Informationen finden Sie hier.