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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Veranstaltung

Kennzahl: 15.13281

Neubewertung AEO und Zollbewilligungen – betriebliche Vorbereitungen und Organisationsanpassungen

IHK Saarland

Termin:
Mittwoch, 21. Juni 2017, 09:00 - 17:00 Uhr
Referent/Referentin:
Diplom Finanzwirt (FH) Frank Grosskopf, Geschäftsführer FTC (Foreign Trade Consult) GmbH, Hochheim / Main
Die Neubewertung von Bewilligungen durch die Zollverwaltung nach dem UZK ist im zweiten Quartal dieses Jahres gestartet. Hintergrund hierfür ist die Anpassung der Bewilligungsvoraussetzungen durch die Einführung des UZK am 01. Mai 2016.

Betroffen sind alle Unternehmen, die bisher über eine Bewilligung zum Authorised Economic Operator (AEO), zum Zugelassenen Ausführer (ZA) und sonstige Vereinfachungen und Bewilligungen verfügen.

Da sich durch den Unionszollkodex (UZK) die Voraussetzungen zur Erteilung von Bewilligungen verschärfen oder geändert haben, müssen diese Voraussetzungen gegenüber den Zollbehörden neu nachgewiesen werden.
Dass es sich bei den Neubewertungen nicht nur um eine rein „formelle“ Umstellung der bestehenden Bewilligungen handelt, zeigt die folgende Aufzählung:

AEO-Neubewertung
  • Ergänzender Fragebogen zur Neubewertung (vergleichbar mit dem AEO-Fragebogen)
  • Schriftliche Dokumentation aller Zollabläufe in Form von A&O
  • Befähigungsnachweise der mit Zollaktivitäten betrauten Mitarbeiter/Leiter, Schulungsnachweise der letzten 3 Jahre
  • Angabe der persönlichen Steuer-ID-Nummern aller Entscheidungsträger
  • Vor Ort Audit der Prüfpfade und Exportkontrollorganisation (ICP), auch beim AEO-C
ZA-Neubewertung:
  • Ergänzender Fragebogen zur Neubewertung (Extrakt des kompletten AEO-Fragebogens)
  • Schriftliche Dokumentation der Exportkontrolle in Form einer umfassenden A&O
  • Nachweise über durchgeführte Exportkontrollmaßnahmen (Personen-, Waren- und Länderprüfungen)
  • Begründung für die automatische Überlassung zur Ausfuhr ohne „Zeitfenster“
  • Dokumentation, Nachweise der permanenten Aus- und Weiterbildung (Internet-Recherchen, Newsletter, Seminare)
Besondere Verfahren (Versand, ZL, AV, PV…):
  • Umstellung der Sicherheitsleistungen (Einbeziehung der EUSt-Beträge!)
  • Neubewilligung von Sicherheiten, Verwahrungslager (ZE), Verwendung
  • Nachweise zur innerbetrieblichen Bestandsverwaltung, Buchführung (Kontrolle des „Prüfpfads“)
In diesem Seminar wird den Teilnehmern aus Sicht des erfahrenen Referenten Frank Grosskopf erläutert wie Sie Ihre Prozessabläufe überprüfen, dokumentieren und das vom Zoll geforderte"Internal Compliance Program (ICP)" einrichten sollten, um für die anstehende Neubewertung erfolgreich aufgestellt zu sein.

Das Seminar dient auch zur Dokumentation des vom Zoll ebenfalls neu geforderten Nachweises über Schulungen/Trainings des mit Zollaufgaben betrauten Personals.

Ziel des Seminars:
Die Teilnehmer/innen des Seminars lernen neben den Grundlagen der Neubewertung von Bestandsbewilligungen weiterer Verfahrenserleichterungen nach dem UZK kennen und erhalten Handlungsempfehlungen zur Gestaltung der Zoll- und Exportprozesse im Unternehmen.
 
Zielgruppen:
Sachbearbeiter/innen von Zollabteilungen, Import- / Exportabteilungen,  Gruppen- und Abteilungsleiter, Versandleiter, Disponenten, Leiter der Zollabteilung  und Zollverantwortliche

Rücktritt und Kündigung:
Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist bis fünf Werktage vor der Veranstaltung möglich, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Eine Stornierung der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.


Absage:
Die Kammer behält sich vor, bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen. Bereits bezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Hinweis:
Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung sowie für spätere Teilnehmerinformationen mittels EDV gespeichert werden, in die Teilnehmerliste aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass auf der Veranstaltung fotografiert und/oder gefilmt werden kann. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung willigt der/die Teilnehmer/in ein, dass gegebenenfalls ein Foto seiner/ihrer Person für die Veröffentlichung in allen Medien (Print, Online, Soziale Netzwerke, etc.) genutzt wird.