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IHK informiert: Winterreifenpflicht auch für Busse und LKW
26.10.2018
Mit Blick auf die anstehende Frostperiode mit Nebel, Glatteis, Schnee- und Reifglätte weist die IHK Saarland darauf hin, dass die Winterreifenpflicht auch für Busse und LKW gilt. Nach der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung müssen bei winterlichen Verhältnissen Reifen mit M+S-Kennzeichnung aufgezogen werden. Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
In europäischen Nachbarländern gelten andere Regeln. In Belgien besteht eine generelle Winterreifenpflicht zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April. In Frankreich und Luxemburg besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können im französischen Gebirge Winterreifen durch Verkehrsschilder angeordnet werden.