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Belehrung nach § 43 IFSG
Hygiene und Infektionsschutz/Gaststätten
Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,
Teilweise werden auch Online-Seminare angeboten, Informationen können Sie über die angefügten Links aufrufen:
- die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
- die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
- Gesundheitsamt Saarbrücken, Telefon 0681/506 -5337
- Gesundheitsamt Saarlouis, Telefon 06831/444 -700
- Gesundheitsamt Merzig, Telefon 06861/80 -420
- Gesundheitsamt St. Wendel, Telefon 06851/801 -5334
- Gesundheitsamt Neunkirchen, Telefon 06824/906 -8828
- Gesundheitsamt Homburg, Telefon 06841/104-7170
Teilweise werden auch Online-Seminare angeboten, Informationen können Sie über die angefügten Links aufrufen: