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Präqualifizierung und amtliches Verzeichnis

Präqualifizierung

Deutliche Bürokratiekostensenkungen für Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen

Mit dem bundesweiten Präqualifizierungssystem PQ-VOL für öffentliche Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich können alle Unternehmen, die an VOL-Ausschreibungen teilnehmen möchten Kosten und Zeit sparen. Bisher mussten Interessenten im öffentlichen Vergabeverfahren ihre Eignung gegenüber dem Auftraggeber in Form zahlreicher Dokumente nachweisen. Eine mehrfache Vorlage blieb auch dann nicht erspart, wenn der Nachweis in vorangegangenen Verfahren des gleichen Auftraggebers bereits erfolgte. Im Verfahren schlichen sich durch die Vielzahl der Unterlagen unnötige, oft irreparable Fehler ein, die zwangsläufig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führten. Der fehlerhafte Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ist infolgedessen auch der häufigste Grund des Ausschlusses von Bietern im Vergabeverfahren.

Hier genau setzt die Präqualifizierung an. Sie ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Dienstleistungen (VOL). Unternehmer reichen nur einmal jährlich bei der für sie zuständigen Präqualifizierungsstelle die vorgesehenen Dokumente ein. Nach positiver Prüfung erhalten sie einen Zertifikatscode. Das Unternehmen wird daraufhin in der Datenbank www.pq-vol.de registriert. Bei jeder weiteren Angebotsabgabe muss jetzt nur noch der Zertifizierungscode angegeben beziehungsweise das Zertifikat als Kopie eingereicht werden. Durch die Aufnahme in das PQ-VOL gelten die nach § 7 VOL/A von den Beschaffungsstellen bei Vergabeverfahren zu fordernden auftragsunabhängigen Eignungsnachweise in der Regel als erbracht. .Obwohl auch die Auftraggeber durch die Präqualifizierung Kosten und Zeit sparen können - weil sie bei jeder Vergabe die einzelnen Nachweise nicht mehr selbst prüfen müssen - sind sie jedoch nicht verpflichtet, die Präqualifizierung verbindlich anzuerkennen.
Ansprechpartner für saarländische Unternehmen ist die Auftragsberatungsstelle des Saarlandes bei der IHK Saarland. Die Präqualifizierung erfolgt durch die Auftragsberatungsstelle Hessen für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (Hessisches Präqualifizierungsregister HPQR ). Ein Info-Flyer sowie die notwendigen Antragsunterlagen können auf dieser Seite herunter geladen werden.

Amtliches Verzeichnis

Höhere Rechtssicherheit wegen verpflichtender Anerkennung

Bereits präqualifizierte Unternehmen können sich zusätzlich im amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern listen lassen. Entscheidender Vorteil gegenüber der ausschließlichen  Präqualifizierung ist die deutlich höhere Rechtssicherheit, da die verpflichtende Anerkennung des amtlichen Verzeichnisses durch öffentliche Auftraggeber verbindlich gesetzlich geregelt ist. Die Eintragung der präqualifizierten Unternehmen in das amtliche Verzeichnis setzt eine Prüfung durch die zuständige IHK voraus und ist mir weiteren Nachweisen sowie einer zusätzlichen Gebühr verbunden. Das amtliche Verzeichnis ist ein bundesweites, online zugängliches Verzeichnis. Nach der Eintragung ins amtliche Verzeichnis kann jedermann die allgemeinen Daten und Leistungen der gelisteten Unternehmen einsehen. Öffentliche aber auch private Auftraggeber können deshalb im öffentlichen Teil der Datenbank nach zuverlässigen Dienstleistern und Lieferanten suchen. Das ist ein weiterer Vorteil für eine Listung der Unternehmen im amtlichen Verzeichnis. Auf die einzelnen Nachweise im geschützten Bereich der Datenbank zugreifen kann aber nur derjenige öffentliche Auftraggeber, dem das betreffende Unternehmen den erforderlichen Zugangscode mitgeteilt hat. Die IHK Wiesbaden führt das amtliche Verzeichnis für die hessischen und rheinland-pfälzischen IHKs sowie die IHK Saarland.

Vorteile für Unternehmen

  • Zeit- und Kostenersparnis: Präqualifizierte Unternehmen müssen ihre Eignung nicht mehr bei jeder Ausschreibung durch Einzelnachweise dokumentieren, sondern legen nur noch die Urkunde in Kopie vor. Auftraggeber ersparen sich die Einzelprüfung im konkreten Verfahren.
  • Höhere Rechtssicherheit: Bieter können darauf vertrauen, dass Beschaffungsstellen die Urkunde anerkennen. Für das amtliche Verzeichnis gilt eine gesetzliche Eignungsvermutung.
  • Begrenztes Risiko: Das Risiko, bei einem Ausschreibungsverfahren aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger Nachweise ausgeschlossen zu werden, wird minimiert.
  • Werbewirksame Listung: Die Eintragung im Präqualifizierungsregister bzw. im amtlichen Verzeichnis steht für Seriosität und Zuverlässigkeit des Bieters. Auftraggeber können gelistete Unternehmen ausfindig machen, die sie bei beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren zur Angebotsabgabe auffordern. Für gelistete Unternehmen kann dies einen Wettbewerbsvorteil darstellen.
  • Synchronität zur Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE): Die Nachweise entsprechen den Anforderungen der EEE, die von öffentlichen Auftraggebern als Nachweischeckliste verwendet werden kann. Ein Hinweis in der vom öffentlichen Auftraggeber verwendeten EEE auf das amtliche Verzeichnis genügt zum Nachweis der Eignung und dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen.  Die Eintragung ist digital kompatibel mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)

Preise

Präqualifizierung für ein Jahr:
  • Erstantrag 215 Euro incl. MwSt.
  • Verlängerungsantrag 155 Euro incl. MwSt.
  • Vorab bei der Auftragsberatungsstelle Hessen zu entrichten
Aufnahme in das amtliche Verzeichnis für ein Jahr:
  • 65 Euro incl. MwSt.
  • Gebührenbescheid von der IHK Wiesbaden nach Eintragung