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Kurzübersicht – Rechtliche Rahmenbedingungen bei Tätigkeiten in Frankreich
Für die Durchführung von Dienstleistungen in Frankreich müssen viele Voraussetzungen erfüllt werden.
Kurzübersicht:
Kurzübersicht:
- Seit dem 1. Oktober 2016 besteht die Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Entsendemitteilung für Mitarbeiter aller Branchen bei der Direktion für Arbeit (DIRECCTE) über das online-Anmeldeportal SIPSI
- Selbstständige sind von der Abgabe der Entsendemitteilung ausgenommen
- Nachweis darüber, dass die Mitarbeiter, die in Frankreich tätig sind, in der Bundesrepublik Deutschland krankenversichert sind (A1 Krankenversicherungsnachweis)
- Mitführung folgender Unterlagen/Formulare:
- gültiger Personalausweis
- Kopie der Entsendemitteilung
- Ernennung eines Repräsentanten vor Ort (frz. Mustervollmacht)
- entsprechenden Auftragspapiere
- Stundenaufzeichnungen zum Nachweis der Einhaltung der 35 h Woche
- Besonderheit in der Baubranche:
Nach den Vorschriften des frz. code civil (BGB in Frankreich) haftet der Konstrukteur/Hersteller eines Bauwerkes 10 Jahre lang für Gewährleistungen. Hierfür muss er nachweislich eine Versicherung abschließen. In Frankreich ist es Pflicht, eine sogenannte Gewährleistungshaftpflichtversicherung ("Garantie Décennale") abzuschließen
- Besonderheiten beim Gütertransport und bei der Personenbeförderung:
Das für die Überwachung und Einhaltung zuständige frz. Ministerium hat für diese Branchen dazu eine Seite mit einem FAQ-Merkblatt in deutscher Sprache erstellt, dieses finden Sie hier. Bis zum 31. Dezember 2016 kann das Unternehmen für seine Mitarbeiter ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von max. 6 Monaten erstellen. Ab dem 01. Januar 2017 ist dieses Zertifikat nur noch online mittels SIPSI zu erstellen.