© alphaspirit - Fotolia.com
Meldepflicht – Erklärung über die Entsendung
Vor der Entsendung von Arbeitnehmern zur Durchführung von Arbeiten (einschl. Dienstleistungen) in Frankreich ist eine online Meldung im frz. Melde-Portal SIPSI mind. 24 Stunden vor Beginn der Entsendung in französischer Sprache abzugeben.
Folgenden Angaben sind nötig:
Einige Grundregeln:
Folgenden Angaben sind nötig:
- Name, Firmenangaben und Rechtsform Ihres Unternehmens sowie Eintragung im deutschen Handelsregister
- Personenangaben des rechtlichen Vertreters Ihres Unternehmens sowie seines Vertreters in Frankreich (frz. Mustervollmacht)
- Angaben zum Ort wo die Leistung erbracht werden soll und zu ihrer voraussichtlichen Dauer, Name und Staatsangehörigkeit der entsandten Arbeitnehmer und Datum des Einsatzes
Einige Grundregeln:
- Während des Zeitraums des Auslandseinsatzes ist das in Frankreich gültige Mindesteinkommen zu bezahlen.
- Für alle über die Wochenarbeitszeit von 35 Stunden hinausgehenden Stunden muss ein Überstundenzuschlag bezahlt werden. Je nach Tätigkeit und Tarifabschluss gibt es jedoch besondere Regelungen.
- Die Dauer der wöchentlichen Arbeits- und Freizeit unterliegt französischem Recht.
- Bezüglich Hygiene, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer müssen französische Standards eingehalten werden. Dasselbe gilt für die Bestimmungen der Arbeitsmedizin.
- Hinsichtlich des bezahlten Urlaubs sind den französischen Gesetzen entsprechende Regelungen anzuwenden.