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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 9.418

Außenwirtschaftsförderung des Bundes

Die Bundesregierung fördert die Beteiligung an Auslandsmessen, Investitionsvorhaben, Absicherung von Auslandsgeschäften sowie Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Daneben existieren Sonderprogramme für spezielle Branchen und Themen.

Exportfinanzierung

Exportkreditgarantien sowie Rohstoffgarantien der Bundesrepublik Deutschland sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung.

Im Auftrag des Bundes informiert und berät die Euler Hermes Aktiengesellschaft die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Dabei sichern die Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab.
Ein maßgeschneiderter und zuverlässiger Schutz vor Käufer- und Länderrisiken sind die wichtigsten Vorteile der staatlichen Exportkreditgarantien. Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite werden förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland unterstützt.

Kontaktdaten:
Euler Hermes Aktiengesellschaft
Exportkreditgarantien und UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland

Postadresse
Postfach 50 03 99, 22703 Hamburg

Hausanschrift
Gasstraße 27
22761 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00
Telefax: +49 (0) 40 / 88 34 - 91 75
E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
E-Mail: info@ufk-garantien.de
Website: www.agaportal.de

Investitionsgarantien

Investitionsgarantien zur Absicherung von politisch verursachten Schäden bei Direktinvestitionen im Ausland

Die Bundesregierung unterstützt seit Jahrzehnten die deutsche Wirtschaft mit staatlichen Garantien bei Auslandsinvestitionen im Ausland. Unternehmen und Banken erhalten über diese Außenwirtschaftsförderung einen individuellen Schutz ihrer Auslandsaktivitäten.
Investitionsgarantien sind ein wichtiger Baustein in Finanzierung und Risikomanagement von Auslandsprojekten. Als effizientes Instrument zum Schutz gegen politische Risiken bewähren sie sich in schwierigen Phasen. Die Bundesregierung tritt als starker Partner der deutschen Wirtschaft nicht nur in der Finanzierungsphase, sondern auch im Vorfeld eines drohenden Schadens auf.
Die Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme übernimmt im Auftrag der Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Mandatar des Bundes. PwC ist direkter Ansprechpartner für die Investoren und Banken in allen Fragen der Auslandsgeschäftsabsicherung.

Kontaktdaten:
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alsterufer 1
20354 Hamburg

Postadresse
Postfach 30 17 50
20306 Hamburg

Hausanschrift
Telefon: +49 (0) 40 6378-2066
E-Mail: investitionsgarantien@de.pwc.com
Website: www.investitionsgarantien.de

UFK-Garantien

Die Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sichern Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken ab.

UFK-Garantien: Grundzüge (agaportal.de)

In- und Auslandsmesseförderungsprogramm

Das In- und Auslandsmesseförderungsprogramm des Bundes findet sich auf der Homepage der AUMA.

Ausstellung- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Littenstrasse 9
10179 Berlin
Tel. (0 30) 24 00 0-0
Fax (0 30) 24 00 0-2 63

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Tel. (0 18 88) 6 15-0
Fax (0 18 88) 6 15-70 10

Exportinitiative Gesundheitswirtschaft

Mit der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die deutsche Gesundheitswirtschaft noch stärker als bisher. Ziel ist es, Deutschlands Stellung als eines der führenden Exportländer gesundheitswirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen zu sichern und auszubauen.

Dafür erforderliches spezielles Expertenwissen hat das Ministerium bei Germany Trade & Invest (GTAI) gebündelt, der Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesregierung. Die GTAI setzt die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft um.

Kontakt:
Exportinitiative Gesundheitswirtschaft
Germany Trade and Invest
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Telefon: +49(0)30 200 099 – 0
www.exportinitiative-gesundheitswirtschaft.de

Exportförderung Agrar- und Ernährungswirtschaft

Zur Erschließung weltweit wachsender Märkte und der Pflege bestehender Absatzmärkte sind viele  deutsche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf fachliche und finanzielle Unterstützung angewiesen. Unter Einbindung der Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung und der Wirtschaft, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) deshalb zusätzlich ein Förderprogramm zur Unterstützung der Exportbemühungen der deutschen Unternehmen auf den Weg gebracht
Dieses Förderprogramm enthält eine Vielzahl konkreter Maßnahmen der Wirtschaft zur Marktpflege und Markterschließung, die das BMEL finanziell unterstützen oder auch selbst in Auftrag geben kann.

Kontakt:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 426 - Absatzförderung, Qualitätspolitik
Dr. Hermann Schlöder (Referatsleiter)
Tel. 0 228 / 99 529 - 37 05
Dr. Artur Ickstadt
Tel. 0 30 / 18 529 - 45 47
Rochusstraße 1
53123 Bonn
E-Mail: 426@bmelv.bund.de
www.agrarexportfoerderung.de/de/

Exportinitiativen Erneuerbare Energien / Energieeffizienz

Die Exportinitiative Energie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die Energielösungen im Bereich erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speichertechnologien anbieten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt diese Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland, mit dem Ziel, deutsche Energietechnologien weltweit stärker zu verbreiten. Um den Export von kompletten Energielösungen besser unterstützen zu können, wurden die bisherigen Exportinitiativen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz zur Exportinitiative Energie zusammengelegt und thematisch erweitert.

Im speziellen unterstützt die Exportinitiative Energie:
  • Die international sichtbare Marke „Energy Efficiency Made in Germany“
  • Ein Internetportal, dass Sie mit allen wichtigen Akteuren der Branche verbindet
  • Geschäftsreisen in potentielle Zielmärkte; daneben gezielte Reisen für Multiplikatoren und Einkäufer
  • Hilfe bei der Qualifizierung ausländischer Fachkräfte
  • Repräsentation auf deutschen und ausländischen Messen
  • Beratung und Hilfe bei der Finanzierung von Auslandsgeschäften
  • "Casa Alemana" - das deutsche Haus in Lateinamerika
Unternehmen im Bereich:
  • Solarenergie
  • Windenergie
  • Bioenergie
  • Geothermie
  • Wasserkraft
  • Wärmepumpen

Die Fördermaßnahmen im Einzelnen

Detaillierte Auslandsmarktinformationen werden sowohl auf Informationsveranstaltungen in Deutschland, wie auch in Publikationen über Studien und Analysen sowie auf der Internetseite www.german-energy-solutions.de und in sozialen Medien bereitgestellt.

Im Rahmen von AHK-Geschäftsreisen bietet die Exportinitiative gezielte Geschäftsanbahnungen im Ausland an, ergänzt um Beratungen zur Export- und Projektfinanzierung in besonders schwierigen Märkten.
Beim Auslandsmarketing unterstützt die Initiative Unternehmen u. a. mit Messebeteiligungen: Teilnehmer können sich auf dem Gemeinschaftsstand des BMWi unter dem Label "Energy solutions - Made in Germany" zu günstigen Konditionen präsentieren. Auf dem Internet-Portal der Exportinitiative  www.german-energy-solutions.de können Unternehmen auf einer speziellen Datenbank ihre Produkte und Dienstleistungen einstellen.


Kontakt:
Geschäftsstelle Exportinitiative Erneuerbare Energien
im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Tel: +49 (0)30 18615 -6401
Fax: +49 (0)30 18615 -5400
E-Mail: eee@bmwi.bund.de
www.german-energy-solutions.de


Public Private Partnership (PPP)

Seit Anfang 2001 können deutsche Unternehmen bei der SEQUA eine Förderung ihrer Vorhaben in Entwicklungsländern im Rahmen des PPP-Programms beantragen.
  • Ziel des Programms: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bietet finanzielle Unterstützung für Vorhaben deutscher Unternehmen mit entwicklungspolitischem (Zusatz)-Nutzen.
  • Adressaten: Gefördert werden Projekte, die betriebswirtschaftlich rentabel sind und zusätzlich positive entwicklungspolitische Wirkungen erzielen. Das Interesse an einem langfristigen privatwirtschaftlichen Engagement muss klar erkennbar sein.
  • Finanzierung: Wird ein Vorhaben oder werden Teile eines Vorhabens im Sinne des PPP-Konzeptes als förderfähig anerkannt, so kann hierfür ein öffentlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % (maximal 200.000 €) gezahlt werden.
  • Förderbereiche: PPP-Vorhaben sind in vielen Feldern möglich und reichen von der Gründung eines Joint Ventures über Aktivitäten im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung bis zur Investition in neue Technologien, besseren Umweltschutz, Qualitätssicherung oder Arbeitssicherheit.
  • Dauer: Der Förderzeitraum für ein PPP-Vorhaben umfasst maximal bis zu 3 Jahre.
  • Rolle der SEQUA: Die SEQUA ist neben DEG, GTZ und KfW mit der Durchführung des PPP-Programms beauftragt. Sie nimmt Förderanträge entgegen, berät die Antragsteller, stellt die PPP-Förderfähigkeit eines Vorhabens fest, entscheidet über die Höhe des Zuschusses, schließt hierüber einen Vertrag mit dem Antragsteller und prüft die Durchführung.
Die SEQUA informiert gerne zu weiteren Einzelheiten des Förderprogramms und gibt Auskunft zu konkreten Vorhaben. Anfragen bitte an: http://www.sequa.de/de/programme/developpp-de/programm

Kontakt
Stiftung für wirtschaftliche Entwicklung und berufliche Qualifizierung (SEQUA)
Mozartstraße 4-10
D-53115 Bonn
Tel. (02 28) 9 82 38-16
Fax (02 28) 9 82 38-19 oder 29
Internet: www.sequa.de

32. Ausschreibung des Netzwerks IraSME - Förderung grenzüberschreitender F+E Projekte

Hier neue Informationen der AiF Projekt GmbH in ihrer Funktion als ZIM-Projektträger des BMWK und IraSME-Koordinationsbüro über die geöffnete 32. Ausschreibung des internationalen Fördernetzwerks IraSME. Bis zum 27. September 2023 können mittelständische Unternehmen sowie kooperierende Forschungseinrichtungen aus den teilnehmenden Ländern und Regionen Anträge auf Förderung für ihre innovativen marktorientieren Forschungs- und Entwicklungsprojekte einreichen.

Für deutsche Antragstellende steht wie immer das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Förderinstrument zur Verfügung.

Die Ausschreibung in Kürze:

Was wird gefördert?
FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit hohem Markpotential, ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weitere mittelständische Unternehmen, nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen (gemäß Richtlinien der beteiligten Länder/Regionen)

Wie wird gefördert?
Für deutsche Antragstellende erfolgt die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.

Welche Länder?
Aktuell: Belgien (Flandern + Wallonien), Brasilien, Deutschland, Luxemburg, Türkei

Auf folgenden Seiten sind Informationen zu der aktuellen IraSME-Ausschreibung einschließlich der teilnehmenden Länder/Regionen veröffentlicht:

Fragen hierzu telefonisch unter +49 (0)30 48163-589 oder per E-Mail an zim-international@aif-projekt-gmbh.de .