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Kennzahl: 2098

Prüfungen und Antrag auf Wiederholungsprüfung

Prüfung

Die Prüfung erfolgt in schriftlicher Form mit den bundeseinheitlichen Fragebögen der DIHK in deutscher Sprache (oder auf Antrag in englischer Sprache siehe § 6 Abs. 3 GbV). Die Prüfung kann aus einem oder mehreren Verkehrsträgern bestehen. Sie sieht Fragen vor, die das selbstständige Arbeiten mit den betreffenden Gefahrgutvorschriften und Gesetzestexten erfordern. Zur Prüfung zugelassen sind einschlägige Vorschriftentexte und ein Taschenrechner.

Die Prüfung kann unabhängig vom Wohnort bzw. Schulungsstätte vor einer beliebigen IHK in Deutschland abgelegt werden.

Für die Zulassung zur Grundprüfung ist eine Teilnahmebestätigung des Schulungsveranstalters über die vermittelten Verkehrsträger im Original vorzulegen. Die Grundprüfung darf einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden und gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der festgelegten Höchstpunktzahl erreicht werden.

Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises darf auf Antrag ohne Schulung und unbegrenzt wiederholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der festgelegten Punktzahl erreicht werden.

Die Prüfungsdauer einer Grundprüfung beträgt 100 Minuten; die Verlängerungsprüfung dauert 50 Minuten. Die Prüfungsgebühr der IHK Saarland beträgt für die Grund- und Verlängerungsprüfung jeweils 160,00 € pro Verkehrsträger.

Die Anmeldung zur Prüfung für Gefahrgutbeauftragte erfolgt über ein Anmeldeformular direkt durch den Prüfling.