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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 9.14463

Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

Einfach und schnell Ursprungszeugnisse online beantragen
Unternehmen haben die Möglichkeit , Ursprungszeugnisse und andere Außenhandelsdokumente - zum Beispiel Handelsrechnungen - online zu beantragen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer passwortgestützten Beantragung (Nutzerkennung) oder mittels digitaler Signatur .
Die IHK Saarland bietet diesen Service bereits seit 2001an. Die Dokumente werden durch die IHK in der Regel am gleichen Tag bewilligt. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden!

Welche Vorteile habe ich durch die elektronische Beantragung?

Es gibt viele gute Gründe Ursprungszeugnisse und Außenhandelsdokumente online zu beantragen. Die wichtigsten Vorteile sind:
  • Teure Kurierfahrten/Portokosten entfallen
  • Schon nach wenigen Minuten wissen Sie, ob Ihre Antragsunterlagen korrekt und vollständig sind
  • Notwendige Änderungen werden direkt elektronisch vorgenommen
  • Die Bearbeitungszeiten schrumpfen drastisch
  • Im Benutzerprofil können Vorlagendateien erstellt werden
  • Höhere Flexibilität in der Abwicklung der Aufträge
Mehr als 95 % des gesamten Aufkommens dieser Dokumente werden mittlerweile elektronisch bei der IHK Saarland eingereicht.

Wie kann ich am elektronischen Verfahren teilnehmen?

Wenn Unternehmen Ursprungszeugnisse und sonstige Außenhandelsdokumente elektronisch beantragen wollen,
  • treten sie bitte mit uns in Kontakt
um u.a. folgende Punkte durchzusprechen:
  • Benennung des UZ-Admins und ggf. Stellvertreters für Ihr Unternehmen an uns (Betreff "UZ-Admin") damit Sie in der eUZ-Anwendung angelegt werden können.

Weiter Informationen finden Sie hier.

Aktuelle Hinweise zur elektronischen Beantragung von Exportdokumenten

  • Elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und bescheinigte Dokumente werden in der Regel anerkannt. Ausnahme: Bundesverwaltungsamt (BVA).
  • Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, haben sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen.
  • Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
  • Beim eUZ werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet, diese können bei Formularverlagen oder Ihrer IHK bestellt werden.
  • Wenn auf der Rückseite des UZs vom Zielland vorgeschriebene Texte stehen , beachten Sie bitte, dass diese nach dem Ausdruck im Unternehmen noch unterschrieben werden. Sonstige Handelsdokumente (z. B. Rechnung) werden ebenfalls erst nach dem Ausdruck im Unternehmen unterschrieben.Andernfalls kann das UZ bzw. Handelsdokument von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden.
  • Nutzer der eUZ-Anwendung erhalten einen Gebührenbescheid. Eine detaillierte Übersicht kann sich der Nutzer über den Statistik-Bereich im eUZ ansehen.
  • Die Darstellung des eUZ kann browserbasierend variieren.